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Kindertagesbetreuung durch Bundesförderung weiter verbessert

Die Zahl der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen ist weiter gestiegen - das zeigt der vierte Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022. Allerdings gibt es nach wie vor regionale Unterschiede.

Zwei Kinder spielen zusammen in einem Wohnzimmer
Mehr Qualität in der Kinderbetreuung© BMFSFJ

Am 10. Januar hat das Bundesfamilienministerium den vierten Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, welche Fortschritte für mehr Qualität und Teilhabe seit Inkrafttreten des KiQuTG im Jahr 2019 erzielt wurden. So konnten unter anderem der Personalausbau fortgesetzt und der Personalschlüssel verbessert werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie und mit dem Wissen um die Schlüssel-Bedeutung frühkindlicher Bildung sind Investitionen im Kita-Bereich so wichtig wie nie. Darum leisten wir mit dem KiTa-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung - ein zentrales Element, wenn es darum geht, Bildungserfolg und familiäre Herkunft zu entkoppeln. Damit setzt das Bundesfamilienministerium ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der vierte Monitoringbericht weist auf, dass unsere Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten - beispielsweise beim Personal-Kind-Schlüssel - positive Wirkungen zu erzielen und die Qualität in den Kitas zu verbessern. Klar ist aber: Auch über 2024 hinaus gibt es Handlungsbedarf. Ich werde mich weiter dafür engagieren, dass die Qualität in den Kitas noch hochwertiger wird und wir die Unterschiede zwischen den Bundesländern weiter abbauen.

Zahl der pädagogischen Fachkräfte ist gestiegen

Der Monitoringbericht zeigt positive Entwicklungen für die rund 60.000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland:

  • Bundesweit haben sich die Personal-Kind-Schlüssel verbessert. Sie beschreiben die Anzahl der betreuten Kinder im Verhältnis zu einer pädagogischen Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung. Für Kinder im Alter von unter drei Jahren lagen sie in 2022 bei 1:4,0 und für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:7,8. Seit 2019 hat sich der Personal-Kind-Schlüssel für Kinder im Alter von unter drei Jahren um -0,3 und für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt um -0,5 verbessert. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG. Elf Länder haben in die Personalsituation investiert, indem sie zum Beispiel die Personalausstattung für verlängerte Betreuungszeiten oder in sozial benachteiligten Regionen verbessert, den Personal-Kind-Schlüssel erhöht oder den Fachkräften Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten eingeräumt haben.
  • Der Personalausbau in der Kindertagesbetreuung wurde fortgesetzt: Zum Stichtag 1. März 2022 arbeiteten bundesweit mehr als 683.000 pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,3 Prozent, seit 2019 um 12 Prozent. Auch die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und Ausbildungsanfänger lag im Schuljahr 2021/2022 mit insgesamt gut 74.500 um rund 2 Prozent höher als im Vorjahr. Im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 begannen knapp 5.000 Personen mehr eine Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung, was einem Plus von 7 Prozent entspricht. Insgesamt haben elf Länder im Rahmen des KiQuTG Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -qualifizierung ergriffen. 
  • Leitung in der Kindertagesbetreuung hat weiter an Bedeutung gewonnen: Der Anteil der Einrichtungen mit Leitungsressourcen ist im Jahr 2022 erneut angestiegen und erreichte bundesweit 92,9 Prozent. Der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft betrug dementsprechend 7,1 Prozent (2021: 7,4 Prozent). Seit 2019 sank der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft um 2,2 Prozentpunkte. Sieben Länder setzten im Zuge des KiQuTG Maßnahmen zur Stärkung der Kita-Leitung um.

Weiterhin Unterschiede zwischen den Bundesländern 

Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass es nach wie vor große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. So lagen die Personal-Kind-Schlüssel für Kinder unter drei Jahren im Jahr 2022 auf Länderebene zwischen 1:3,0 und 1:5,8. Die Spannweite der Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern hat sich also seit 2019 nicht verringert.

Qualitätsentwicklungsgesetz soll bundesweite Standards schaffen

Zur langfristigen Weiterentwicklung der Qualität sieht der Koalitionsvertrag vor, das KiTa-Qualitätsgesetz zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Qualitätsbereiche Verbesserung des Betreuungsschlüssels, sprachliche Bildung und Förderung sowie ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot im Vordergrund stehen. Um Vorschläge für das Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, hat im August 2022 ein gemeinsamer Prozess des Bundesfamilienministeriums und der Länder auf Fachebene unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände begonnen. Er wird durch einen Fachdialog begleitet.

Gleichzeitig sind weitere Anstrengungen zur Gewinnung und Sicherung von pädagogischen Fachkräften erforderlich. Dies ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Kindertagesbetreuung weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut werden kann und sich die Qualität in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere auch die Personal-Kind-Schlüssel, weiter verbessern können. Bund, Länder und Kommunen entwickeln daher gemeinsam eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften für den Erzieherberuf.

Das KiTa-Qualitätsgesetz

Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es wurde mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz, geschaffen. In den Jahren 2019 bis einschließlich 2022 setzte es den Rahmen für die Unterstützung der Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität mit Bundesmitteln. Zum 1. Januar 2023 wurde das KiQuTG durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte KiTa-Qualitätsgesetz, geändert und inhaltlich weiterentwickelt, sodass die Länder auch in den Jahren 2023 und 2024 vom Bund unterstützt werden.