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Bedarfsgerechtes Wohnen

Für viele Menschen mit Beeinträchtigungen ist das Leben in einer normalen Wohnung oft schwierig bis unmöglich. Deshalb gibt es Hilfsangebote, die das bedarfsgerechte Wohnen ermöglichen und den Wohnalltag erleichtern.

Beim Wohnungsamt können Menschen mit Behinderungen einen Wohnberechtigungsschein oder Dringlichkeitsschein erhalten. Mit dem Schein haben Sie Anspruch auf günstigere Wohnungen. Auch das Sozialamt kann Ihnen bei der Wohnungssuche helfen. Weitere Informationen zur Wohnungssuche finden Sie auf einfach-teilhaben.de.

Eine barrierefreie Einrichtung erleichtert das Leben von Menschen mit Behinderungen erheblich. Die Soziale Wohnraumförderung fördert deshalb den Bau und Umbau von behinderungsgerechten Wohnungen. Wenn Hilfsmittel im Haushalt ergänzt werden müssen oder Sie die Wohnung sogar umbauen müssen, können die Kosten von unterschiedlichen Trägern übernommen werden. Welcher Träger für welche Kosten zuständig ist, ist manchmal kompliziert nachzuvollziehen. Informieren Sie sich bei den unterschiedlichen Kostenträgern, über mögliche Leistungen.

Diese Kostenträger kommen in Frage:

Einige Länder und Kommunen bieten öffentliche Fördermittel für notwendige Umbaumaßnahmen an. Die Fördersuche des Bundeswirtschaftsministeriums kann Ihnen helfen, Fördermittel zu finden.

Manchmal sind gar keine Umbauarbeiten oder Hilfsmittel notwendig, um den Alltag im Haushalt zu erleichtern. Oft reicht auch die Unterstützung durch andere Menschen. Haushaltshilfen kommen je nach Bedarf mehrmals die Woche oder täglich. Sie nehmen beeinträchtigten Menschen anfallende Haushaltsaufgaben ab. Die Kosten für Haushaltshilfen übernimmt die Krankenversicherung.

Mehr Informationen über Hilfen zum Wohnen erhalten Sie auf dem Portal Einfach Teilhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Bei der Versorgung erwachsener Menschen mit Behinderung wird zwischen zwei Wohnformen unterschieden:

Wohnen außerhalb besonderer Wohnformen

Lebt ein Mensch mit Behinderung bei seinen Eltern oder alleine in einer Wohnung oder mit anderen Menschen zusammen in einer Wohnung, so wohnt er außerhalb besonderer Wohnformen. Benötigt er Unterstützung bei der Haushaltsführung oder für die Freizeitgestaltung, kann er Eingliederungshilfe erhalten. Ist er pflegebedürftig, kann er in dieser Wohnsituation Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege bekommen.

Wohnen in besonderen Wohnformen

Besondere Wohnform ist seit 2020 der neue Begriff für Wohnformen, die bislang stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe waren und die umgangssprachlich auch Wohnheime genannt werden. Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnformen erhalten statt einer einzigen Leistung, die bislang alle ihre Bedarfe abdeckte, nun existenzsichernde Leistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe getrennt voneinander.

Eine Wohn-Assistenz hilft und unterstützt im täglichen Leben. Sie hilft bei der Haushaltsführungen, bei persönlichen Problemen, bei den Finanzen und bei dem Kontakt mit Ämtern und Behörden. Je nach Bedarf kommt sie mehrmals im Monat oder sogar täglich zu Ihnen nach Hause. Die Kosten für die Wohn-Assistenz können Sie zum Beispiel mit Ihrem persönlichen Budget bezahlen.

Weitere Informationen zum Thema barrierefrei Wohnen finden Sie auf einfach-teilhaben.de.