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Information für Stillende
Darf ich mein Baby stillen, wenn ich eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion habe?
Die Übertragung von SARS-CoV-2 durch Muttermilch wird für unwahrscheinlich gehalten. Das Stillen wird jedenfalls auch erkrankten oder mit SARS-CoV-2 infizierten Müttern empfohlen. Expertinnen und Experten empfehlen keine Einschränkung des Stillens. Die Gefahr einer direkten Tröpfcheninfektion über die infizierte Mutter stellt vermutlich den Hauptübertragungsweg dar. Infizierte Mütter sollten beim engen Kontakt mit dem Kind unbedingt strenge Hygienemaßnahmen einhalten, wie Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit dem Kind, gegebenenfalls Händedesinfektion und einen Mund-/ Nasenschutz tragen.
Weitere Informationen zum Thema Stillen und Infektion mit COVID-19 finden Sie hier:
- Nationale Stillkommission am Max Rubner-Institut: Stillen und Infektion mit COVID-19
- Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: FAQ für schwangere Frauen und ihre Familien
Was kann ich tun, um mich und mein Baby zu schützen?
Die konsequente Einhaltung der persönlichen Hygienemaßnahmen, insbesondere Händewaschen, Vermeidung von Anhusten und Anniesen, ordnungsgemäßes Entsorgen von benutzten Taschentüchern sowie der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen minimieren das Infektions- und Ansteckungsrisiko und werden allen Schwangeren und Stillenden besonders empfohlen.
Muss ich als Stillende während der COVID-19-Pandemie zur Arbeit oder zu Ausbildungsveranstaltungen gehen?
Expertinnen und Experten gehen nicht davon aus, dass SARS-CoV-2 über die Muttermilch übertragen wird. Die Ernährung des Kindes mit der Muttermilch wird durch eine SARS-CoV-2-Infektion der stillenden Mutter nicht beeinträchtigt. Vielmehr wird von fachwissenschaftlicher Seite selbst für den Fall einer Infektion der Mutter grundsätzlich die Fortführung des Stillens empfohlen.
Insoweit richtet sich der Schutz stillender ebenso wie nicht-stillender Frauen nach den allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben (hier insbesondere nach der Biostoffverordnung) sowie dem Infektionsschutzgesetz.
Infektionen außerhalb des Arbeitsumfeldes und der Ausbildungsstelle, die durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion sowie durch engen Kontakt des Kindes mit der stillenden oder nicht-stillenden Mutter oder mit anderen Kontakt- und Betreuungspersonen (Vater, Geschwister etc.) übertragen werden, sind nicht vom Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes erfasst.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Sie in der Stillzeit grundsätzlich weiter beschäftigt werden dürfen und an Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen dürfen, da aus Mutterschutzsicht insoweit keine besondere Ansteckungsgefahr besteht. Von sich aus dürfen Sie nicht einfach zuhause bleiben. Das dürfen Sie grundsätzlich nur, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass Sie von zuhause arbeiten oder wenn Ihre Ausbildungsstelle Sie über ein entsprechendes Ausbildungsverbot unterrichtet hat. Zur Arbeit von zuhause finden Sie hier weitere Informationen:
Kann ich während der COVID-19-Pandemie mein Kind im Betrieb oder an meiner Ausbildungsstelle stillen?
Wenn Ihr Kind am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gestillt werden muss, ist in einem Betrieb mit einem gegenüber der Allgemeinheit erhöhten Infektionsrisiko für das Stillen ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen, in dem kein erhöhtes Infektionsrisiko besteht und der ohne erhöhtes Infektionsrisiko für das Kind zugänglich ist.
Besteht an Ihrem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ein gegenüber der Allgemeinheit erhöhtes Infektionsrisiko und ist kein geeigneter infektionsgeschützter Raum zum Stillen vorhanden, hat der Arbeitgeber Sie zum Stillen außerhalb der Einrichtung, des Betriebs oder der Ausbildungsstätte freizustellen, beispielsweise zum Stillen zuhause oder in einem geeigneten Raum in der Nähe der Einrichtung, des Betriebs oder der Ausbildungsstätte.
Wo kann ich mich als Stillende über Einzelheiten des Mutterschutzes während der COVID-19-Pandemie beraten lassen?
Für Einzelfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Kündigungsschutz sind die Aufsichtsbehörden zuständig, hier können Sie die zuständige Behörde finden:
Wo kann ich mich zu arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit SARS COV-2 informieren?
Antworten zu arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie hier: