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Informationen für Schwangere
Habe ich als Schwangere ein höheres Risiko durch die COVID-19 Erkrankung als andere Frauen?
Generell können Infektionserkrankungen bei Schwangeren anders verlaufen als bei Nicht-Schwangeren. Derzeit kann noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden, ob Schwangere aufgrund der physiologischen Veränderungen in der Schwangerschaft eine erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, durch SARS-CoV-2 zu erkranken und inwieweit bei Erkrankungen mit schweren Verläufen zu rechnen ist.
Studien zeigen, dass Schwangere vergleichsweise seltener Symptome entwickeln. Eine begrenzte Anzahl an Studien aus anderen Ländern zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf mit Aufnahme auf eine Intensivstation und für eine invasive Beatmung möglicherweise höher ist.
- Beim Robert Koch-Institut (RKI) finden Sie weitere Informationen zu den Besonderheiten in der Schwangerschaft und Informationen zu ungeborenen und neugeborenen Kindern im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19.
- Bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe finden Sie Kreisssaalempfehlungen sowie FAQ und weitere Informationen für Schwangere und Stillende.
Welches Risiko besteht für mein ungeborenes Kind?
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: COVID-19-Schutzimpfung von Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch.
Was kann ich tun, um mich und mein Baby zu schützen?
Die konsequente Einhaltung der persönlichen Hygienemaßnahmen, insbesondere Händewaschen, Vermeidung von Anhusten und Anniesen, ordnungsgemäßes Entsorgen von benutzten Taschentüchern, sowie der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen minimieren das Infektions- und Ansteckungsrisiko und werden allen Schwangeren und Stillenden besonders empfohlen. Auch das Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes/ Atemschutzes kann Schutz bieten. Dabei müssen Tragezeiten und ausreichend lange Tragepausen vorgesehen werden.
In der 10. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin am 23.09.2021, hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) für die COVID-19-Impfung von bisher nicht oder unvollständig geimpften Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie von nicht oder unvollständig geimpften Stillenden mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs ausgesprochen.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein optimaler Schutz vor dieser Erkrankung besteht.
Ungeimpften Stillenden empfiehlt die STIKO ebenfalls die Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax). Ausdrücklich wird auch die Impfung von allen Ungeimpften im gebärfähigen Alter bereits vor einer Schwangerschaft empfohlen. Genauere Hinweise finden Sie auf den Internetseiten des RKI:
- Beschluss der STIKO zur 10. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung
- RKI: Epidemiologisches Bulletin
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Muss ich als Schwangere während der COVID-19-Pandemie zur Arbeit gehen?
Ihr Arbeitgeber darf Sie zu Zeiten der sozialen Kontaktbeschränkungen nicht mit Tätigkeiten beschäftigen, bei denen Sie einem gegenüber der Allgemeinheit erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Darum muss er zunächst die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen oder den Einsatz an einem anderen Arbeitsplatz prüfen. Näheres finden Sie bei der Antwort für Arbeitgeber oder Ausbildungsstellen, was diese bei der Beschäftigung von Schwangeren in Bezug auf SARS-CoV-2 beachten müssen.
Von sich aus dürfen Sie nicht einfach zuhause bleiben. Das dürfen Sie erst, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass Sie von zuhause arbeiten, oder er Sie über ein entsprechendes betriebliches Beschäftigungsverbot unterrichtet hat.
Das Arbeiten von zuhause ist im Hinblick auf die Infektionsgefährdung grundsätzlich unbedenklich. Auch dies müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Zur Arbeit von zuhause finden Sie hier weitere Informationen:
Muss ich als Schwangere während der COVID-19-Pandemie zu Ausbildungsveranstaltungen gehen?
Ihre Ausbildungsstelle (Hochschule, Schule) darf Sie zu Zeiten der sozialen Kontaktbeschränkungen nicht an verpflichtend vorgegebenen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen lassen, wenn Sie dadurch einem gegenüber der Allgemeinheit erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Soweit Prüfungstermine noch stattfinden, darf die Teilnahme daran nicht mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein.
Von sich aus dürfen Sie allerdings nicht einfach zuhause bleiben. Das dürfen Sie erst, wenn Ihre Ausbildungsstelle Sie über ein entsprechendes Ausbildungsverbot unterrichtet hat. Sie haben im Fall der mutterschutzbedingten Nichtteilnahme einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
Wie bestreite ich meinen Lebensunterhalt, wenn ich aus Mutterschutzgründen wegen der COVID-19-Pandemie zuhause bleiben muss?
Für den Fall eines betrieblichen Beschäftigungsverbotes haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Lohnfortzahlung, den Mutterschutzlohn.
Wo kann ich mich als Schwangere in Einzelfragen zu Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Kündigungsschutz beraten lassen?
Für Einzelfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Kündigungsschutz sind die Aufsichtsbehörden zuständig:
Wo kann ich mich zu arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit SARS COV-2 informieren?
Antworten zu arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie hier: