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Wird der Kinderbonus bei der Kostenbeteiligung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt?
Im Rahmen der Kostenbeteiligung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bleibt der Kinderbonus außer Betracht.