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Welche Voraussetzungen gelten für getrennt lebende Eltern beim Elterngeld?

Getrennt erziehend sind Sie, wenn Sie als Eltern getrennt voneinander leben und sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen. In diesem Fall ist entscheidend, dass Sie beide eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben. Dazu muss das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnen. Wenn es bei einem von Ihnen weniger als ein Drittel der Zeit wohnt, steht diesem Elternteil kein Elterngeld zu. Der andere Elternteil bekommt dann Elterngeld als alleinerziehender Elternteil.

Als getrennt Erziehende haben Sie denselben Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben. Sie müssen auch dieselben Voraussetzungen erfüllen.

Mit dem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wieviel Elterngeld Sie als getrennt erziehende Eltern bekommen können.