Navigation

Auf welche Steuerklasse kommt es für die Berechnung meines Elterngelds an, wenn ich die Steuerklasse gewechselt habe?

Falls Sie in der Zeit vor der Geburt Ihres Kindes Ihre Steuerklasse gewechselt haben, kann sich diese Änderung auf die Höhe Ihrer Steuern und Ihrer Sozialabgaben auswirken. Für die vereinfachte Berechnung des "Elterngeld-Nettos" kommt es auf die neueste Steuerklasse an. Die ältere Steuerklasse wird nur dann verwendet, wenn diese innerhalb des gesamten Bemessungszeitraums länger gegolten hat als die neuere. Dasselbe gilt für andere Abzugsmerkmale wie zum Beispiel die Anzahl Ihrer Kinderfreibeträge.

Wenn Sie nach der Geburt arbeiten, werden zur Berechnung Ihres Einkommens nach der Geburt dieselben Abzugsmerkmale verwendet wie zur Berechnung Ihres Einkommens vor der Geburt. Ein erneuter Wechsel der Steuerklasse nach der Geburt hat also keine Auswirkung mehr auf Ihr Elterngeld.