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Ich zahle Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge ein. Werden diese Beiträge bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt?

Das hängt davon ab, wie die Beiträge zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge steuerlich eingeordnet werden.

Für das Elterngeld wird nur der Teil Ihres Einkommens berücksichtigt, für den Sie Steuern zahlen müssen. Für die betriebliche Altersvorsorge bedeutet das: Beiträge, die zu versteuern sind, werden bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt. Beiträge, die steuerfrei sind, werden nicht berücksichtigt.