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Werden andere Leistungen mit dem Elterngeld verrechnet?

Das Elterngeld wird mit verschiedenen anderen Leistungen verrechnet. Das ist auf zwei Arten möglich:

  • Entweder: Die andere Leistung wird auf das Elterngeld angerechnet, dann wird das Elterngeld weniger, aber die andere Leistung bleibt unverändert.
  • Oder umgekehrt: Das Elterngeld wird auf die andere Leistung angerechnet, dann wird die andere Leistung weniger, aber das Elterngeld bleibt unverändert.

Wie genau eine andere Leistung mit dem Elterngeld verrechnet wird, hängt von der anderen Leistung ab. Unterschiedliche Leistungen werden auf unterschiedliche Weise mit dem Elterngeld verrechnet.

Informationen zur Anrechnung von Mutterschaftsleistungen finden Sie unter Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bekommen?

Weitergehende Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre "Elterngeld und Elternzeit - Geburten bis 31.8.2021" und "Elterngeld und Elternzeit - Geburten ab 1.9.2021" .