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Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?

Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die sogenannten "Lebensmonate" Ihres Kindes. Deren Beginn richtet sich nach dem Tag der Geburt Ihres Kindes. Ein Beispiel: Wenn Ihr Kind am 15. Februar geboren ist, dann ist

  • der 1. Lebensmonat vom 15. Februar bis zum 14. März,
  • der 2. Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April,
  • der 3. Lebensmonat vom 15. April bis zum 14. Mai

und so weiter.

Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen:

  • Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man "Partnermonate". Die Partnermonate können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Wann Sie als alleinerziehend gelten, erfahren Sie unter Wieviel Elterngeld bekommen Alleinerziehende?
  • ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden. Dadurch können Sie sogar insgesamt mehr Elterngeld erhalten. Mehr zur Höhe des Elterngeldes.
  • Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn Sie beide parallel in Teilzeit arbeiten. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Wann Sie als alleinerziehend gelten, erfahren Sie unter Wieviel Elterngeld bekommen Alleinerziehende?

Die Elterngeld-Monate können Sie untereinander aufteilen. Wenn Ihr Kind bis zum 31. März 2024 geboren wurde, können Sie das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beantragen. In jedem Lebensmonat, in dem Sie beide gleichzeitig Elterngeld bekommen, verbrauchen Sie zusammen 2 Monate Elterngeld. Sie können das Elterngeld entweder am Stück beziehen oder den Elterngeld-Bezug unterbrechen und später fortsetzen oder sich mit Ihrem Partner abwechseln.

Dabei gelten folgende Einschränkungen:

  • Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen.
  • Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen – maximal bis zum 32. Lebensmonat, das heißt: maximal, bis Ihr Kind 2 Jahre und 8 Monate alt ist. Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld beantragt, können Sie sich nach dem 14. Lebensmonat auch abwechseln. Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben.
  • Wenn Sie die Mutter des Kindes sind, gelten bei Ihnen die Lebensmonate, in denen Sie für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten, als Monate, in denen Sie Basiselterngeld bekommen. Das bedeutet: Sie verbrauchen diese Monate als Basiselterngeld-Monate. Es spielt keine Rolle, ob Sie für diese Monate tatsächlich Basiselterngeld beantragen oder nicht. In diesen Monaten können Sie weder ElterngeldPlus noch den Partnerschaftsbonus bekommen. Der andere Elternteil kann in dieser Zeit frei entscheiden, welche Variante des Elterngelds er bekommen möchte. Als Basiselterngeld-Monate gelten auch Monate, in denen Sie während des Mutterschutzes Krankentagegeld von Ihrer privaten Krankenversicherung bekommen.

Beim Basiselterngeld gelten für Geburten ab dem 1. April 2024 folgende zusätzliche Einschränkungen:

Basiselterngeld können Sie nur für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate Ihres Kindes gleichzeitig bekommen. 

Ausnahmen:

  • Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
  • Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
  • Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten

können Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig bekommen. 

Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen. 

Basiselterngeld können Sie weiter grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beziehen, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil allerdings nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht. 

Kommt Ihr Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Bis zu 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin.

Konkret erhalten Sie:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Beispiel: Das Kind wird 9 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. 

Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch als ElterngeldPlus nehmen. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate.

Die dargestellte Rechtslage für Frühgeborene betrifft alle Eltern, deren Kinder nach August 2021 geboren wurden. Falls Ihr Kind vor dem 1. September 2021 zur Welt kam, gelten für Sie teilweise andere Regelungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Elterngeldstelle.