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Wieviel Elterngeld bekommen Verwitwete und Waisen?

Verwitwete und Waisen erhalten zur Absicherung nach einem Todesfall eine Hinterbliebenenrente. Diese wird nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, denn sie ist kein Einkommen. Zur Hinterbliebenenrente gehören:

  • Waisenrente
  • Witwenrente und Witwerrente und
  • Witwengeld oder Witwergeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz.

Umgekehrt kann die Hinterbliebenenrente sich jedoch verringern, wenn Sie Elterngeld bekommen. Bei der Berechnung, wird Ihr Elterngeld wie Einkommen behandelt und darauf angerechnet. Allerdings wird nicht das komplette Elterngeld angerechnet, sondern nur der Teil, der höher ist als der Elterngeld-Mindestbetrag. Der Mindestbetrag ist:

  • 300 Euro in den Monaten, in denen Sie Basiselterngeld bekommen, und
  • 150 Euro in den Monaten, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen.