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Kann ich mich während der Elternzeit im Ausland aufhalten?

Während der Elternzeit können Sie sich auch im Ausland aufhalten. Es ist nicht erforderlich, dass Sie in Deutschland wohnen oder sich hier aufhalten. Erforderlich ist nur,

  • dass Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und
  • dass Sie entweder bei einem Arbeitgeber in Deutschland unter Vertrag stehen oder
  • dass Sie einen Arbeitsvertrag haben, für den das deutsche Arbeitsrecht gilt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Elternzeit erfahrend Sie unter Wer kann Elternzeit nehmen?

Allerdings können Sie Elterngeld - anders als Elternzeit - nur bekommen, wenn Sie in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Mehr zum Thema Elterngeld.