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Wie bin ich versichert, wenn ich während der Elternzeit Teilzeit arbeite?

Soweit Ihr Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 520 Euro monatlich beträgt, aber die allgemeine Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Falls Sie bisher privat krankenversichert waren, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und die private Krankenversicherung fortführen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse. Die gleichen Grundsätze gelten für die soziale Pflegeversicherung. Eine Übersicht der Versicherungspflichtgrenzen sowie der Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie auf bundesregierung.de

Wenn Sie monatlich maximal 520 Euro verdienen (sogenannter "Minijob"), zahlt Ihr Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag an die gesetzliche Krankenversicherung. Sie selbst müssen in der Regel keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Auch hier können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.