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Können auch ausländische Eltern Kindergeld bekommen?
Ja, das ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und leben oder arbeiten in Deutschland.
Oder:
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Staaten und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosen- beziehungsweise Krankengeld:
- Algerien
- Bosnien und Herzegowina
- Kosovo
- Marokko
- Montenegro
- Serbien
- Tunesien
- Türkei?
Oder:
- Sie haben eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland mindestens sechs Monate arbeiten dürfen.
Oder:
- Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.
Sie erhalten kein Kindergeld:
- Wenn Sie sich zum Zweck der Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten.
- Wenn Sie als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet in Deutschland aufhalten. Es sei denn, es handelt sich um eine Beschäftigungsduldung.