Navigation

Können auch ausländische Eltern Kindergeld bekommen?

Ja, das ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU), von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und leben oder arbeiten in Deutschland.

Oder:

  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Staaten und sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder beziehen Arbeitslosen- beziehungsweise Krankengeld:
    • Algerien
    • Bosnien und Herzegowina
    • Kosovo
    • Marokko
    • Montenegro
    • Serbien
    • Tunesien
    • Türkei

Oder:

  • Sie haben eine gültige Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer), eine Mobiler-ICT-Karte oder sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Deutschland mindestens sechs Monate arbeiten dürfen. Davon ausgenommen sind einzelne Aufenthaltserlaubnisse, die darüber hinaus erfordern, dass Sie entweder erwerbstätig sind, Elternzeit oder Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen der sich seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Oder:

  • Sie gehören zu den unanfechtbar anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten.

Sie erhalten kein Kindergeld:

  • Wenn Sie sich zum Zweck der Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten.
  • Wenn Sie als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet in Deutschland aufhalten. Es sei denn, es handelt sich um eine Beschäftigungsduldung.

Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltsrecht und Aufenthaltstitel finden Sie beim Bundesinnenministerium.