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Wann bekommt man kein Kindergeld?

Sie können kein Kindergeld bekommen, wenn Sie für Ihre Kinder:

  • Leistungen von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung beziehen, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind.
  • Leistungen aus dem Ausland beziehen, die mit dem Kindergeld, der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 217 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch in der bis 30. Juni 2020 geltenden Fassung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 270 des Sechstes Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 16. November 2016 geltenden Fassung vergleichbar sind - auch wenn diese niedriger sind als das deutsche Kindergeld. 

Wenn Sie Familienleistungen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein und Norwegen oder aus der Schweiz erhalten, können Sie gegebenenfalls einen Unterschiedsbetrag als Teil-Kindergeld bekommen.