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Was kann ich machen, wenn ich mit der Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit der Entscheidung der Familienkasse nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Das müssen Sie innerhalb eines Monats machen, nachdem Ihnen die Entscheidung bekannt gegeben wurde. Der Einspruch ist nur schriftlich oder vor Ort persönlich möglich. Wo Sie den Einspruch einlegen, wird in der schriftlichen Entscheidung der Familienkasse erklärt. Das Einspruchsverfahren kostet nichts.

Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, können Sie Klage gegen die Ablehnung erheben. Das müssen Sie ebenfalls innerhalb eines Monats machen, nachdem Ihnen die Ablehnung bekannt gegeben wurde. Für die Klage ist das Finanzgericht zuständig. Das Klageverfahren kostet etwas.