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Kann ich für mein Kind im Freiwilligendienst Kindergeld bekommen?

Ja, wenn Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst leistet, dann können Sie auch nach dem 18. Geburtstag Ihres Kindes noch Kindergeld bekommen. Folgende Freiwilligendienste gelten als anerkannt:

  • Freiwilliges Soziales Jahr
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • Freiwilligendienst aller Generationen
  • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "Weltwärts"
  • Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps (Kann bis zur Dauer von 12 Monaten berücksichtigt werden.)