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Was ist Kinderzuschlag?

Den Kinderzuschlag (kurz: KiZ) können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber es nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen.

Erklärfilm: der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag beträgt seit 1. Januar 2024 pro Kind bis zu 292 Euro im Monat, abhängig von der Situation Ihrer Familie. Darin ist der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro je Kind enthalten.

Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente bekommen. Das Einkommen Ihrer Kinder wird jedoch nicht in vollem Umfang auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern nur zu 45 Prozent.

Wenn Sie Kinderzuschlag und/oder Wohngeld bekommen, dann können Sie zusätzlich für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Das ist zum Beispiel ein kostenloses Mittagessen in Schule und Kita oder ein Schulbedarfspaket in Höhe von 195 Euro. Bezieherinnen und Bezieher des Kinderzuschlags können sich außerdem von den Kita-Gebühren befreien lassen.

Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Hier finden Sie eine Übersicht der Auszahlungstermine.

Der Kinderzuschlag ist geregelt im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6a Kinderzuschlag.