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Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn ich während der Mutterschutzfrist noch in der Elternzeit für mein älteres Kind bin?

Das kommt darauf an, ob Sie während Ihrer Elternzeit Teilzeit arbeiten oder nicht:

Wenn Sie Teilzeit arbeiten, erhalten Sie den Arbeitgeberzuschuss. Ihr Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden dazu dann aus dem Einkommen, das Sie aus Ihrer Teilzeitarbeit haben, berechnet.

Wenn Sie nicht Teilzeit arbeiten, dann können Sie keinen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen.

Wenn Ihre Elternzeit vor der Mutterschutzfrist endet, weil Sie sie beispielsweise vorzeitig beendet haben, lebt automatisch Ihr Arbeitsverhältnis wieder auf und damit auch die mutterschutzrechtlichen Pflichten Ihres Arbeitgebers. Das heißt, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber automatisch den Arbeitgeberzuschuss während der Schutzfristen gezahlt bekommen. Einen Antrag müssen Sie dazu nicht stellen. Der Arbeitgeberzuschuss berechnet sich aus dem Einkommen, das Sie vor Ihrer Elternzeit hatten und das Sie danach wieder hätten, wenn Sie nicht in Mutterschutz gegangen wären.

Üben Sie während der Elternzeit eine zulässige Teilzeitbeschäftigung aus und beenden Sie die laufende Elternzeit nicht und fällt die Mutterschutzfrist in diese Teilzeittätigkeit, so haben Sie Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss aus dieser Teilzeitarbeit. Für die Teilzeitbeschäftigung gilt das Mutterschutzgesetz uneingeschränkt.

Haben Sie eine Elternzeit vorzeitig beendet, in der Sie in Teilzeit gearbeitet haben, gelten für die Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts Besonderheiten: Es muss geprüft werden, ob es für Sie günstiger ist, die Berechnung anhand Ihres Einkommens während der Elternzeit oder anhand des Einkommens vor der Elternzeit zu berechnen. Das Teilzeitentgelt, das Sie vor der Beendigung Ihrer Elternzeit oder während der Elternzeit erzielt haben, bleibt unberücksichtigt. Das geht jedoch nur, wenn das durchschnittliche Entgelt ohne die Berücksichtigung der Zeiten, in denen dieses Arbeitsentgelt erzielt wurde, höher ist. Damit wird vermieden, dass Sie beim Mutterschutz für das jüngere Kind durch die Elternzeit für das ältere Kind benachteiligt werden.

Rechtsgrundlage