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Welche Regelungen für den Mutterschutz gelten für Beamtinnen?

Der Mutterschutz für Beamtinnen ist besonders geregelt. Diese Besonderheiten werden hier nicht erläutert. Denn es gibt unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern und für Bundesbeamtinnen:

  • Wenn Sie Bundesbeamtin sind, gilt für Sie die Mutterschutzverordnung des Bundes.
  • Wenn Sie Landesbeamtin sind, gilt für Sie die Mutterschutzverordnung Ihres Bundeslandes. In einigen Bundesländern gilt auch die Mutterschutzverordnung des Bundes.

Um sich über die für Sie geltenden Regelungen und Leistungen zu informieren, wenden Sie sich bitte an die Personalstelle in Ihrer Behörde.