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Wirkt sich der Mutterschutz auf meinen Urlaubsanspruch aus?

Der Mutterschutz ändert nichts daran, wieviel Urlaub Ihnen zusteht. Die Zeit, in der Sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen, wird so gewertet, als hätten Sie in dieser Zeit gearbeitet. Dies gilt

  • sowohl für die Mutterschutzfristen
  • als auch für die Zeit, während der Sie wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen.

Wenn Sie noch Resturlaub haben aus der Zeit vor Beginn der Beschäftigungsverbote, dann können Sie ihn übertragen in das laufende oder das nächste Urlaubsjahr und den Resturlaub nach den Beschäftigungsverboten nehmen. Falls Sie unmittelbar nach der Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen, dann können Sie den Resturlaub sogar noch nach der Elternzeit nehmen. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Was ist Elternzeit?