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Kann ich mein Studium, meine Ausbildung oder Fortbildung von der Steuer absetzen?

Sie können jährlich bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen von den Aufwendungen für Ihre Berufsausbildung.

Wenn Sie eine Fortbildung oder Weiterbildung machen, dann können Sie die Ihnen dadurch entstehenden Kosten komplett als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist, dass niemand anderes (zum Beispiel der Arbeitgeber) Ihnen die Kosten erstattet hat.