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Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf Ihr Einkommen, also zum Beispiel auf Ihren Lohn. Mit Ihren Steuern finanziert der Staat zum Beispiel Sozialleistungen und Leistungen für die Allgemeinheit, wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser und Polizei.

Wie viel Steuern Sie auf Ihr Einkommen zahlen müssen, hängt davon ab, wie viel Sie verdienen: Wenn Sie wenig verdienen, müssen Sie nur einen niedrigen Prozentsatz von Ihrem Einkommen als Steuern zahlen. Diesen Prozentsatz nennt man "Steuersatz". Der niedrigste Steuersatz ist 14 %. Wenn Sie mehr verdienen, steigt der Steuersatz.

Auf bestimmte Teile Ihres Einkommens müssen Sie gar keine Steuern zahlen. Diese Teile nennt man "Freibeträge". Ein wichtiger Freibetrag ist zum Beispiel der sogenannte "Grundfreibetrag", der schon im Tarif eingearbeitet ist. Dieser liegt im Jahr 2021 bei 9.744 Euro, das bedeutet: bei einem Einkommen bis zu 9.744 Euro beträgt die Steuer 0 Euro.

Bei der Steuer wird auch berücksichtigt, wie viel Sie für Ihren Lebensunterhalt brauchen. Wenn Sie zum Beispiel Kinder haben, benötigen Sie mehr Geld für den Lebensunterhalt als jemand, der keine Kinder hat.

Daher gibt es verschiedene Regelungen, die dazu führen, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die steuerlichen Freibeträge für Kinder und die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für die Kinderbetreuung.

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dann können Sie auch steuerlich gemeinsam veranlagt werden

Bis zu 19.488 Euro pro Jahr müssen Eheleute ihr Einkommen nicht versteuern. Das ist der doppelte steuerliche Grundfreibetrag. Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Der geringste Steuersatz ist 14 % und steigt mit dem Einkommen.

Auch Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden sind Einkommen, für das Sie Steuern zahlen müssen. Allerdings gibt es auch hier einen Freibetrag, den sogenannten "Sparerpauschbetrag". Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2023 1.000 Euro (vorher 801 Euro). Das bedeutet: Wenn Ihre Kapitalerträge nicht höher sind als 1.000 Euro, dann müssen Sie dafür keine Steuern zahlen. Wenn Sie verheiratet sind und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, dann bekommen Sie gemeinsam den doppelten Betrag, also 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro).

Um den Freibetrag zu nutzen, müssen Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem sonstigen Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag einreichen. Wenn Sie zum Beispiel Konten bei mehreren Banken haben, können Sie Ihren Freibetrag "aufteilen" und bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf jedoch nicht höher sein als der Sparerpauschbetrag.

Falls Sie bei einem Kreditinstitut keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben, muss dieses Kreditinstitut Kapitalertragsteuer an das Finanzamt zahlen. Der Sparerpauschbetrag kann dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung angerechnet werden.

Auch Kinder haben von Geburt an einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.

Die Einkommenssteuer ist geregelt im Einkommensteuergesetz (EStG).