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Was sind Freibeträge für Kinder?

Wenn Sie Kinder haben, können Sie dafür Freibeträge bekommen: Den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf. Die Freibeträge bekommen Sie bei der Einkommensteuer, wenn sie für Sie günstiger sind als das Kindergeld. Sie können nicht beides gleichzeitig nutzen. Der Freibetrag lohnt sich normalerweise nur bei höheren Einkommen. Das Finanzamt berechnet für Sie automatisch im Steuerbescheid, ob die Freibeträge für Sie günstiger sind. Einen Antrag müssen Sie hierfür nicht stellen.

Mehr erfahren Sie unter Was ist besser für mich, Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Die Freibeträge für Kinder sind:

  • der Kinderfreibetrag in Höhe von 6.384 Euro im Jahr 2024.
  • der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro.

Sie stehen jedem Elternteil normalerweise zur Hälfte zu. Hier finden Sie Informationen zu den Freibeträgen für Kinder von Alleinerziehenden und nicht verheirateten Eltern.

Normalerweise können Sie die Freibeträge bekommen, bis Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Danach können Sie die Freibeträge nur noch unter zusätzlichen Voraussetzungen bekommen:

Bis Ihr Kind 21 Jahre alt wird, können Sie die Freibeträge bekommen, wenn

  • Ihr Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und
  • in Deutschland als Arbeit suchend gemeldet ist.

Außerdem können Sie in folgenden Fällen die Freibeträge bekommen, bis Ihr Kind 25 Jahre alt wird:

  • wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert; oder
  • wenn Ihr Kind sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einer Ausbildung und dem Grundwehr- oder Zivildienst befindet; oder
  • wenn Ihr Kind seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz findet; oder
  • wenn Ihr Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst leistet; oder
  • wenn sich Ihr Kind als Entwicklungshelfer oder Dienstleistender im Ausland befindet (nach § 14b Zivildienstgesetz).

Wenn Ihr Kind wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann, dann steht Ihnen der Freibetrag unabhängig vom Alter Ihres Kindes zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes eingetreten ist.