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Können Kinder von ihren Stiefeltern Unterhalt bekommen?

Nein. Als Stiefmutter oder Stiefvater müssen Sie rechtlich nicht für den Unterhalt Ihres Stiefkindes aufkommen. Die meisten Familien finanzieren ihren Lebensalltag aber in der Praxis „aus einem Topf". Als Stiefmutter oder Stiefvater finanzieren Sie Ihr Stiefkind damit oft automatisch mit. Was Sie für Ihr Stiefkind ausgeben, können Sie von dem Elternteil zurückverlangen, der dem Kind Unterhalt zahlen muss. Sie können maximal so viel zurück verlangen, wie der Elternteil Unterhalt zahlen müsste.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt, obwohl er zahlen müsste.
  • Der Stiefelternteil und der erziehende leibliche Elternteil sind verheiratet.

Wenn Sie ihr Stiefkind adoptieren, müssen Sie, wie andere Eltern auch, für den Unterhalt Ihres Kindes aufkommen. Der leibliche Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, schuldet dem Kind dann keinen Unterhalt mehr.