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Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die insbesondere für Kinder unter drei Jahren der Betreuung in einer Kita gleichgestellt ist. Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für die Jüngsten geeignet, weil diese dort in kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern je Tagespflegeperson erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln können. Aber auch für Kinder über drei Jahren bietet sich Kindertagespflege als Betreuungsform an. Die Tagesmutter oder der Tagesvater unterstützt und fördert die Entwicklung Ihres Kindes dabei individuell. Viele Eltern schätzen auch die flexiblen Möglichkeiten der Kindertagespflege. In besonderen Situationen können Eltern die Kindertagespflege auch ergänzend zur Kita nutzen.

Die Kindertagespflege erfolgt in den eigenen Räumen der Tagesmutter oder des Tagesvaters, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In einigen Bundesländern können bis zu drei Tagesmütter und Tagesväter gemeinsam in geeigneten Räumen - in sogenannten Großtagespflegestellen - zusammenarbeiten. Konkrete Regelungen hierfür treffen die Bundesländer und Kommunen.

Wenn Sie in der Kindertagespflege arbeiten möchten, müssen Sie:

  • eine Eignungsprüfung bestehen, die belegt, dass Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft für den Beruf geeignet sind und
  • kindgerechte Räumlichkeiten bereitstellen.

Darüber hinaus kann es in den einzelnen Bundesländern oder Kommunen zusätzliche Voraussetzungen geben, zum Beispiel einen Erste-Hilfe-Kurs. Außerdem muss fast überall ein Kurs absolviert werden, der auf die Tätigkeit in der Kindertagespflege vorbereitet. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, stellt Ihnen das zuständige Jugendamt eine Pflegeerlaubnis aus. Sie gilt für maximal fünf Kinder und muss nach spätestens fünf Jahren neu beantragt werden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Leitfaden für Tagespflegepersonen des Bundesfamilienministeriums.

Die Kindertagespflege erhält wie Kitas auch öffentliche Fördergelder. Das Jugendamt soll die Tagesmutter und den Tagesvater leistungsgerecht bezahlen. Kriterien dafür sind der Betreuungsumfang, die Anzahl der betreuten Kinder sowie die Qualifikation als Tagesmutter oder Tagesvater. Als Eltern bezahlen Sie die Tagespflegeperson nicht direkt, beteiligen sich aber sozialverträglich an den Kosten des Jugendamtes.

Wie hoch die Bezahlung der Tagespflegepersonen ausfällt, regeln Landesgesetze oder kommunale Satzungen. Die Bezahlung enthält neben der Anerkennung der Förderleistung - das heißt der Vergütung der Betreuungsarbeit - auch die Erstattung von Sachkosten und einen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge.

Die meisten Tagesmütter und Tagesväter sind selbständig tätig. Wie Angestellte entrichten sie Steuern und Beiträge in die gesetzliche Unfall-, Renten-, Kranken- Pflegeversicherungen. Ausführliche Informationen, über die Höhe der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge finden sich im Handbuch Kindertagespflege.

Weitere Tipps und Informationen finden Sie in den Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege des Bundesfamilienministeriums.

Haben Sie Fragen rund um die Kindertagespflege? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt. Eltern erhalten dort Auskünfte zur Vermittlung eines Betreuungsplatzes und über die angebotenen Leistungen.

Auch Tagesmütter und Tagesväter können sich vor und während ihrer Tätigkeit in der Kindertagespflege umfassend vom Jugendamt beraten lassen.

Auf regionaler Ebene bieten zudem Vereine für Kindertagespflege und andere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Beratung, Qualifizierung oder Vermittlung an. Allgemein und individuell beraten Sie auch Landesvereine sowie der Bundesverband für Kindertagespflege e.V .