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Kann ich meine Familie bei meiner Krankenversicherung und Pflegeversicherung mitversichern?

Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern.

In der Familienversicherung können Sie Familienangehörige mitversichern, wenn diese

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • nicht selbst versichert sind,
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,
  • nicht hauptberuflich selbstständig sind und
  • kein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.