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Stiefkindadoption
Stiefkindadoptionen machen in Deutschland den Großteil der Adoptionen aus. Hierbei adoptiert ein Ehepartner das leibliche Kind des anderen Ehepartners. Dies kann sinnvoll sein, wenn etwa zum getrennt lebenden Elternteil seit Jahren kein Kontakt besteht, der andere Elternteil verstorben oder unbekannt ist oder Stiefkinder erb- und unterhaltsrechtlich gleichgestellt werden sollen. Um das Wohl dieser Kinder zu garantieren, werden auch in diesen Fällen die Voraussetzungen und die Eignung des annehmenden Elternteils geprüft.