Navigation

Gibt es finanzielle Zuschüsse bei einer Kinderwunsch-Behandlung?

Ungewollt kinderlose Paare können ergänzende finanzielle Mittel für eine IVF oder ICSI-Behandlung erhalten. Die Förderung setzt voraus, dass sich das jeweilige Hauptwohnsitzbundesland mit einem eigenen Landesförderprogramm beteiligt. Mit dem Förder-Check des Informationsportals Kinderwunsch haben Sie dabei die Möglichkeit, durch Beantwortung von elf einfachen Fragen zu ermitteln, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine ergänzende finanzielle Unterstützung erfüllt sind.

Seit Januar 2016 können auch unverheiratete, heterosexuelle Paare finanzielle Hilfen erhalten. Alle sich bislang an der Bundesinitiative beteiligenden Länder haben ihre Landesförderungen entsprechend angepasst.

Je nach Ausrichtung der Landesförderung werden bis zu vier Behandlungszyklen finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt maximal 25 Prozent des nach Abrechnung mit der Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils des Paares.

So tragen Bund und beteiligtes Land gemeinsam maximal bis zu:

  • 25 Prozent der Behandlungskosten bis zum dritten Versuch
  • 50 Prozent der Behandlungskosten beim vierten Versuch.

Weitere Informationen erhalten Sie beim jeweils zuständigen Landesministerium.

Bisher bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit:

  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Mit Kinderwunsch Online können Paare finanzielle Hilfen für die Kinderwunschbehandlung online beantragen. Der Online-Antrag ist derzeit in Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt verfügbar. Weitere Bundesländer sind in Planung.

Informationen zur Bundesinitiative, zu den Länder-Kooperationen, sowie eine spezielle bundesweite Datenbank mit Suchfunktion nach vertraulicher, individueller Kinderwunsch-Beratung in Ihrer Nähe finden Sie auf dem Informationsportal Kinderwunsch.