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Was kann ich tun bei ungewollter Kinderlosigkeit?

Frauen und Männer, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, haben die Möglichkeit sich reproduktionsmedizinisch behandeln zu lassen. Den verschiedenen reproduktionsmedizinischen Behandlungsmethoden gehen meist ärztliche Untersuchungen voraus, um Gründe und Ursachen zu diagnostizieren und die geeignete Methode auszuwählen.

Unerfüllter Kinderwunsch – Behandlungs­möglichkeiten

Von ungewollter Kinderlosigkeit spricht man, wenn nach zwölf Monaten mit regelmäßigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr (ca. zweimal pro Woche), keine Schwangerschaft eingetreten ist. Eine ungewollte Kinderlosigkeit kann körperliche Gründe haben, die Fertilität kann aufgrund emotionaler Belastungen oder aufgrund einer ungesunden Lebensweise beeinträchtigt sein. Manche Paare schieben den Kinderwunsch so lange auf, bis es aufgrund ihres Alters schwierig wird, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege eintritt.

Wenn Sie nicht schwanger werden, ist es wichtig, sich untersuchen zu lassen:

  • Frauen gynäkologisch,
  • Männer urologisch oder andrologisch.

Reproduktionsmedizinische Zentren oder Spezialpraxen bieten umfassende Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten an. Eine gute Übersicht, wenn auch nicht vollständig, da die Angaben freiwillig sind, bietet die Datenbank auf dem Informationsportal-Kinderwunsch.de.

Eine reproduktionsmedizinische Behandlung geht meist mit körperlichen und psychischen Belastungen einher. Die Fachkräfte der psychosozialen Kinderwunschberatung können Sie vor, während und nach der Behandlung unterstützen.

Die Kosten für die reproduktionsmedizinische Behandlung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft werden in der Regel, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, mindestens anteilig von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenbeteiligung der Krankenkasse hängt unter anderem von der Art der Behandlung ab, sowie davon, ob das Paar gesetzlich oder privat versichert ist.

Die Höhe der Kostenübernahme hängt von der Art und Häufigkeit der Behandlung ab. Im Allgemeinen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Behandlungskosten von bis zu drei Versuchen einer In-Vitro-Fertilisation oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI-Behandlung). Danach tragen Sie alle weiteren Kosten selbst. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen nur die Kosten, die bei der Behandlung des jeweils versicherten Mitgliedes entstehen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Behandlung ist medizinisch notwendig und es ist ärztlich bescheinigt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten hat.
  • Das Paar ist verheiratet.
  • Es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet.
  • Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt. Die Frau ist höchstens 40 Jahre und der Mann höchstens 50 Jahre alt.
  • Das Paar ist umfassend von einem Arzt aufgeklärt worden. Dieser Arzt darf die Behandlung aber nicht selbst durchführen.
  • Zu Beginn der Behandlung liegt ein Behandlungsplan vor, der von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Privat Krankenversicherte haben Anspruch auf Kostenübernahme der Kinderwunsch-Behandlung. Für künstliche Befruchtungen gibt es keine eigenständige Regelung.

In der privaten Krankenversicherung gilt das sogenannte Verursacherprinzip. Die Krankenversicherung des Verursachers der Kinderlosigkeit trägt die Gesamtkosten der Kinderwunsch-Behandlung. Also auch die des gesunden Ehepartners. Erstattet werden nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Diese müssen ausreichende Erfolgsaussichten bieten.