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Welche fortpflanzungsmedizinischen Methoden sind verboten?

Die Fortpflanzungsmedizin wird in Deutschland unter anderem durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Die Bestimmungen sind sehr streng. Verboten sind:

  • die Verwendung fremder Eizellen
  • die Leihmutterschaft
  • das Klonen von Embryonen
  • die Geschlechterauswahl bei Spermien (außer bei schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten)
  • die Verwendung von Samen Verstorbener