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Ausbildung & Arbeit

Menschen mit Behinderungen finden häufig nur schwer eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Besondere Hilfestellungen und Angebote können betroffenen Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Hier finden Sie eine Übersicht:

Besteht aufgrund der Beeinträchtigung Bedarf auf besondere Unterstützung während der Ausbildung, haben junge Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit in einem Berufsbildungswerk eine erste Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erhalten.

Berufsbildungswerke sind meistens eine Kombination aus Ausbildungsstätten, Berufsschulen und Wohngelegenheiten. Zudem wird der Ausbildungsweg fachlich betreut und somit die Selbstständigkeit und Entwicklung der Persönlichkeit gefördert. Bei Ihrer Arbeitsagentur erhalten Sie mehr Informationen über eine passende Einrichtung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Jugendlichen über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten. Anträge auf die Förderung der Ausbildung können Sie bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur stellen. Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke e.V. finden Sie Berufsbildungswerke in Ihrer Nähe.

Eine Behinderung sollte kein Grund sein, um nicht zu studieren. Damit auch junge Menschen mit Beeinträchtigungen eine Hochschule besuchen können, gibt es verschiedene Hilfsangebote:

  • BAföG
    Kann der Lebensunterhalt des Studierenden von den Eltern oder selber nicht finanziert werden, können Leistungen nach dem Bundesbildungsförderungsgesetz beantragt werden. Beim Bundesbildungsministerium können Sie BAföG beantragen.
  • Eingliederungshilfe
    Der Sozialhilfeträger kann die spezifischen Mehrkosten übernehmen, die durch eine Krankheit anfallen. Hierzu gehören Fahrtkosten, Kosten für Gebärdendolmetscher und Gebärdendolmetscherinnen sowie Studienhelfer und Studienhelferinnen, die Studierende im Universitäts-Alltag unterstützen. Auch benötigte Hilfsmittel, wie spezielle Computer, können vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Für Menschen mit Behinderungen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten wollen und können, gibt es verschiedene Bestimmungen und Hilfsangebote:

  • Integrationsfachdienst
    Integrationsfachdienste (IFD) sind professionelle Dienstleister, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Suche, Ausübung und Sicherung eines Arbeitsplatzes zur Seite stehen. Sie beraten und betreuen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und stehen auch dem Arbeitgeber als Ansprechpartner zur Verfügung. In jedem Bezirk einer Arbeitsagentur gibt es einen IFD. Einen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR und auf Anfrage bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
  • Unterstützte Beschäftigung
    Die Unterstützte Beschäftigung (UB) ermöglicht Menschen, mit hohem Unterstützungsbedarf, einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Die UB qualifiziert die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und begleitet sie im Berufsalltag. Die UB erfolgt in zwei Phasen. In der Qualifizierungsphase lernt man berufsbezogene und berufsübergreifende Inhalte. Diese Phase beträgt höchstens drei Jahre. In der Zeit sind die Teilnehmenden sozialversichert und erhalten in der Regel Ausbildungsgeld. In der anschließenden Berufsbegleitung wird das Arbeitsverhältnis langfristig stabilisiert. Die UB wird von Integrationsfachdiensten und anderen Trägern angeboten. Mehr Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
  • Begleitende Hilfen im Beruf
    Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen oft Hilfsmittel, um am Arbeitsleben teilzuhaben. Die Kosten dafür werden von der Agentur für Arbeit oder durch die Integrationsfachdienste übernommen. Zu den Hilfsmitteln zählen technische Arbeitshilfen, aber auch eine Arbeitsassistenz. Arbeitsassistentinnen und Arbeitsassistenten stehen den Arbeitnehmerinnen oder dem Arbeitnehmer im Berufsalltag zur Seite. Sie lesen vor, übersetzen in die Gebärdensprache oder helfen auf andere Art bei der Ausübung der Arbeit. Zu den Arbeitshilfen gehören verschiedene Kraftfahrzeughilfen, wenn zur Erreichung des Arbeitsplatzes ein Auto notwendig ist.
  • Kündigungsschutz und Zusatzurlaub
    Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Schwerbehinderung haben, gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Ebenfalls erhalten sie fünf Urlaubstage mehr im Jahr. Mehr Informationen finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR.

Wenn es aufgrund der Behinderung nicht möglich ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten, können die betroffenen Menschen in einer „Werkstatt für Menschen mit Behinderungen" (WfbM ) oder bei einem anderen Leistungsanbieter einer Arbeit nachgehen. Eine weitere Möglichkeit der Beschäftigung bietet das Budget für Arbeit.

Während eines Eignungsverfahrens in der „Werkstatt für Menschen mit Behinderungen“ (WfbM) stellen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest, ob die Einrichtung und Tätigkeit passend sind. Das Eignungsverfahren dauert rund vier bis zwölf Wochen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Maßnahmen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich. Menschen mit Behinderungen erhalten in dieser Vorbereitungszeit ein Ausbildungsgeld. Im Anschluss an das Eignungsverfahren erfolgt die Aufnahme in die WfbM.

Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten, stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie bekommen Urlaub, Krankengeld, Mutterschutz und Elternzeit. Ebenfalls erhalten Sie den gleichen Versicherungsschutz. Dazu gehört die Krankenversicherung, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Neben dem Arbeitslohn, der aus dem Produktionserlös der Werkstatt gezahlt wird, erhalten Werkstattbeschäftigte in der Regel ein Arbeitsförderungsgeld. War ein Mensch mit Behinderung 20 Jahre in einer WfbM tätig, bekommt er wegen voller Erwerbsminderung Rente. Eingerechnet werden dabei die Zeit des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches.

Mehr Informationen erhalten Sie in der Broschüre des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderter Menschen e.V..

Für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) haben, gibt es eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in dieser Werkstatt. Andere Leistungsanbieter werden nicht als "Arbeitgeber" verstanden, denn sie bieten berufliche Bildung oder Beschäftigung an, wie sie ansonsten in einer WfbM angeboten werden. Normalerweise gelten für andere Leistungsanbieter dieselben Vorschriften wie für Werkstätten.

Durch das "Budget für Arbeit" wird Menschen mit Behinderungen der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Arbeitgeber erhalten dadurch einen finanziellen Ausgleich. Zudem werden die erforderlichen Assistenzleistungen finanziert. Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf die Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) haben, können ein Budget für Arbeit erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tariflichen oder ortsüblichen Entlohnung eingehen.

Manche Menschen können aufgrund ihrer Schwerbehinderung nicht in einer WfbM arbeiten. Sie haben die Möglichkeit in einer sogenannten Tagesförderstätte praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlernen. Tagesförderstätten ermöglichen eine bessere Teilhabe im gemeinschaftlichen Leben und bereiten die Teilnehmenden auf mögliche Tätigkeiten im Arbeitsleben vor. Die anfallenden Kosten in einer Tagesförderstätte übernimmt normalerweise der Sozialhilfeträger.

Mehr Informationen über die Ausbildung und Förderung von Menschen mit Behinderungen erhalten Sie beim Bundesarbeitsministerium.