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Welche Leistungen gibt es für Eltern von Kindern mit Behinderungen?

Eltern von Kindern mit Behinderungen können eine Reihe von finanziellen Leistungen und Unterstützungen bekommen. Einen ersten Überblick erhalten Sie hier.

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Wenn bei Ihrem Kind in den ersten Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, gelten besondere Regelungen. Hier erfahren Sie mehr über die Mutterschutzfrist im Fall, dass das Kind mit Behinderung zur Welt kam.

In diesem Zeitraum haben Sie auch Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten - den sogenannten Geschwisterbonus.

Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, können Sie das Kindergeld möglicherweise auch noch nach dem 18. Geburtstag Ihres Kindes bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und das Kind aufgrund der Behinderung seinen notwendigen Lebensbedarf nicht durch eigene Einkünfte decken kann.

Mehraufwände im Alltag verursachen für Eltern von Kindern mit Behinderungen oft höhere Kosten. Steuerentlastungen sollen einen Ausgleich bieten. Nachteilsausgleiche in Form von Steuererleichterungen sind für Menschen mit Behinderungen insbesondere im Einkommensteuergesetz und im Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgesehen.

Auch Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Sozialleistungen für Menschen mit Behinderungen bekommen. In der Broschüre Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es finden Sie hierzu weitere Informationen. 

Hier finden Sie weitere Ratgeber für Menschen mit Behinderungen und ausländischer Staatsangehörigkeit: