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Checkliste für die Zeit nach der Geburt

Nach der Geburt sollten Mütter sich körperlich schonen. Sie sollten wissen, dass es möglich ist, mit schriftlicher Vollmacht jemanden zu beauftragen, die Behördengänge zu erledigen.

  • Ihr Kind innerhalb von 7 Werktagen beim Standesamt anmelden.
  • Ihre Krankenkasse über die Geburt informieren.
  • Kindergeld beantragen.
  • Elterngeld beantragen.
  • Mutterschaftsleistungen beantragen.
  • Falls Sie eine Frühgeburt haben: Ihren Arbeitgeber informieren.
  • Einen Termin für weitere Kindergesundheitsuntersuchungen bei einem Kinderarzt vereinbaren.

Wenn Sie nicht verheiratet sind:

  • Vaterschaftsanerkennung: Damit Sie als Vater in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, müssen Sie bei Ihrem Standesamt oder Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.
  • Sorgerechtserklärungen: Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, dann hat nur die Mutter das elterliche Sorgerecht. Wenn Sie gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Die Sorgerechtserklärung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.
  • Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.