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Frühgeborene

Eine Schwangerschaft dauert ungefähr 40 Wochen. Wenn Ihr Baby vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche geboren wird, dann ist es ein "Frühchen". Frühchen müssen nach der Geburt häufig auf einer Frühgeborenenstation versorgt werden. Die intensive medizinische Betreuung und Ihre elterliche Fürsorge und Nähe erhöhen die Chancen, dass Ihr Frühgeborenes zu einem gesunden Baby heranwächst. Nach wenigen Tagen oder Wochen übernehmen Sie die Pflege und Versorgung Ihres Kindes zu Hause.

Diese emotionale Ausnahmesituation kann für Ihre ganze Familie eine große Belastung darstellen. Daher gibt es verschiedene Regelungen zur Entlastung und finanziellen Unterstützung für Eltern von frühgeborenen Babys.

Telefonische Hilfe und Beratung finden Sie unter anderem hier:

  • Eltern-Hotline des Bundesverbands Das frühgeborene Kind: 0800 - 875 877 0
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und
    Mittwoch von 16 Uhr bis 19 Uhr
  • Elterntelefon der Nummer gegen Kummer: 0800 - 111 0 550
    Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr
    Dienstag und Donnerstag von 9 Uhr bis 19 Uhr

Die Beratungsangebote sind bundesweit anonym, kostenlos und vertraulich.

Mutterschutz ist ein Zeitraum vor und nach der Geburt, in dem Sie nicht arbeiten dürfen. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.
Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später - so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.

Wenn Ihr Kind eine medizinische Frühgeburt ist, endet die Mutterschutzfrist erst 12 Wochen nach der Geburt.

Teilen Sie dies bitte Ihrer Krankenkasse mit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem hervorgeht, dass

  • Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm gewogen hat oder
  • seine Reifezeichen noch nicht voll ausgebildet sind.

Dazu kommen die Tage, die Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist. In diesem Fall dauert die Mutterschutzfrist längstens 18 Wochen.

Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt und der damit verbundene Bezug von Mutterschaftsleistungen. Elterngeld erhalten Sie ab dem tatsächlichen Geburtstermin. Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Termin oder früher zur Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld. Die Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet.

Ihre Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden

Bei einer Frühgeburt kann auch eine kürzere Frist möglich sein, auch bei einer vorzeitigen Geburt, die keine medizinisch attestierte Frühgeburt ist. Welche Fristen in solchen Fällen für den Vater gelten, ist unterschiedlich, denn dann kommt es auf die Umstände des einzelnen Falles an. Kommt Ihr Kind noch vor Beginn der 7-Wochen-Frist auf die Welt, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber die Inanspruchnahme der Elternzeit schnellstmöglich mitteilen und klären, ab wann diese beginnen kann.
Ihr Arbeitgeber selbst kann auch jederzeit eine kürzere Anmeldefrist akzeptieren oder auf die Einhaltung einer Frist komplett verzichten.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für folgende Unterstützungen beantragen:

  • Fahrtkosten zum Besuch Ihres Kindes im Krankenhaus
  • Haushaltshilfe oder Tagesmutter, wenn Ihr anderes Kind während der Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes betreut werden muss
  • Familienentlastender Dienst
  • Häusliche Kinderkrankenpflege
  • Häusliche Pflegehilfe
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Therapiekosten
  • Pflegegeld

Beim Bundesverband Das frühgeborene Kind finden Sie Musteranträge für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Nach der Geburt wird Ihr Frühchen häufig auf der Frühgeborenenstation versorgt. Wenn Sie Ihr Kind dann mit nach Hause nehmen können, unterstützt Sie die Sozialmedizinische Nachsorge bei der Pflege und Versorgung Ihres Kindes.

Die Sozialmedizinische Nachsorge ist eine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, die von Ihrem Arzt verordnet wird. Weitere Informationen sowie einen Überblick über die Nachsorge-Einrichtungen in Deutschland gibt es bei der Standort-Suche auf bunter-kreis-deutschland.de.

Eine Kur für Mütter oder Väter (ohne Kinder), eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur des Müttergenesungswerkes hilft Ihnen in Belastungssituationen, den Alltag besser zu meistern. Einige Einrichtungen bieten auch spezielle Angebote für Mütter und Väter von frühgeborenen Kindern an.

Die Kur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn bei Ihnen eine Kurbedürftigkeit vorliegt, kann Ihr Arzt Ihnen eine Kur verschreiben, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse beantragen müssen.

Frühe Hilfen sind Angebote vor Ort für Familien ab der Schwangerschaft bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes. Sie helfen Ihnen in schwierigen Lebenslagen, zum Beispiel auch bei Frühgeburten. Beispielsweise können Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder -pfleger eine große Hilfe und Entlastung für die Eltern sein. Die Angebote sind freiwillig und kosten kein Geld.
Unter Elternsein.info können Sie Anlaufstellen der Frühe Hilfen in Ihrer Nähe finden.

Bei einer Frühgeburt können Sie pädagogische und therapeutische Maßnahmen in Anspruch nehmen, die die Entwicklung Ihrer Kinder unterstützen. Diese sogenannte Frühförderung wird angeboten von interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren.
Wenn Sie mehr über die Möglichkeiten der Frühförderung in Ihrem Ort erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Jugendamt.

Sie können folgende Posten bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen:

Hier finden Sie eine Checkliste, was nach der Geburt zu erledigen ist und hier Informationen zu weiteren finanziellen Hilfen für Familien.