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Staatliche Leistungen für getrennte Eltern

Wenn Sie getrennt erziehend oder alleinerziehend sind, können Sie staatliche Leistungen wie das Elterngeld oder den Unterhaltsvorschuss bekommen. Es gibt außerdem verschiedene Regelungen, die bewirken, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen. Spezielle Beratungsangebote und Hilfsangebote können Sie unterstützen oder entlasten. Hier finden Sie spezielle Informationen zu den Familienleistungen:

Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag. Hier finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern.

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Sie können den Zuschlag zusätzlich zum Kindergeld erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht ausreichend für Ihre Kinder sorgen können. Der Kinderzuschlag wird an den Elternteil gezahlt, der auch das Kindergeld bezieht.

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Elterngeld für getrennt Erziehende und zum Elterngeld für Alleinerziehende.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden oder getrennt Erziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Unterhalt ist das, was eine Person leistet, um für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Unterhalt kann zum Beispiel geleistet werden durch Geld, durch Sachen, aber auch durch Erziehung, Betreuung, Pflege und persönliche Zuwendung. Wer was für den Unterhalt leistet, ist dann besonders wichtig, wenn sich Mütter und Väter trennen. Unterhalt gibt zum Beispiel für Kinder, Geschiedene, Getrenntlebende und nicht verheiratete Elternteile.

Es gibt verschiedene Regelungen, die dazu führen, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die steuerlichen Freibeträge für Kinder und die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für die Kinderbetreuung. Hier finden Sie Informationen zu den Freibeträgen für Kinder von Alleinerziehenden, wie sich Unterhaltszahlungen oder eine Trennung oder Scheidung aus auf die Steuer auf die Steuer auswirken.

Wenn Sie getrennt erziehend oder alleinerziehend sind und Bürgergeld beziehen, können Sie einen Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen. Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder. 

Wenn Sie allein für Pflege und Erziehung Ihres Kindes sorgen, erhalten Sie den vollen vorgesehenen Betrag als Bedarf anerkannt.

Die vollständige Zuordnung des Mehrbedarfs zu einem Elternteil entfällt, wenn bei dem überwiegend betreuenden Elternteil durch die Betreuungsleistung des anderen Elternteils eine „nachhaltige Entlastung“ eintritt.

Sofern Sie die Pflege und Erziehung Ihres Kindes genau hälftig aufgeteilt haben (sogenanntes Wechselmodell), wird bei jedem Elternteil der halbe Mehrbedarf anerkannt. 

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Sie getrennt erziehend oder alleinerziehend sind und kein Bürgergeld erhalten, können Sie Sozialhilfe bekommen. Zusätzlich erhalten Sie den von Alter und Anzahl Ihrer Kinder abhängigen Mehrbedarf (Alleinerziehenden-Mehrbedarf).

Gesetzlich geregelt ist nur die Fallkonstellation, dass ein alleinerziehender Elternteil ohne Beteiligung des zweiten Elternteils für Pflege und Erziehung der oder des Kindes sorgt. Ihm steht dann der Mehrbedarf in seiner gesetzlichen Höhe allein zu.

Beteiligt sich der zweite Elternteil anteilig, ist eine Aufteilung des Alleinerziehenden-Mehrbedarfs durch Einzelfallentscheidung vorzunehmen. Angesicht der im Vergleich zum SGB II sehr geringen Anzahl von im SGB XII leistungsberechtigten Kindern und alleinerziehenden Elternteilen werden dadurch flexible Lösungen ermöglicht.

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Tauchen im Familienleben dauerhaft Probleme oder Krisen auf, haben Sie die Möglichkeit, spezielle Beratungen und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, die entlasten, unterstützen und ermutigen sollen.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Unterstützung und Beratung für getrennt erziehende und alleinerziehende Eltern und zu Mutter-Kind-Kuren sowie Vater-Kind-Kuren.