Jugendgerechte Gesetzgebung Karin Prien nimmt Bericht zum Jugend-Check entgegen

Karin Prien erhält den Bericht zum Jugend-Check
Karin Prien nimmt den Bericht zum Jugend-Check entgegen © INES fotografie Berlin

Am 23. September hat Bundesjugendministerin Karin Prien den dritten Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check (KomJC) entgegengenommen. Seit 2017 prüft das KomJC systematisch neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf etwaige Auswirkungen auf junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren. Die Bundesjugendministerin betonte in ihrem Grußwort die Wichtigkeit des KomJC für eine Gesetzgebung, die junge Menschen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt und wahrnimmt.  

Karin Prien: "Der Jugend-Check ist ein wichtiger Schritt zu stärker jugendgerechter Gesetzgebung. Denn diese ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Jugendgerechte Gesetzgebung stärkt das Vertrauen junger Menschen in Politik, weil sie erleben, dass ihre Perspektiven ernst genommen werden. Der Jugend-Check hilft Politik und Verwaltung dabei zu sehen, wo und wie sich die von ihnen verantworteten Gesetzesvorhaben auf Jugendliche und junge Erwachsene auswirken. Damit erfüllt der Jugend-Check einen wichtigen Sensibilisierungsauftrag und fördert Verständnis und Gerechtigkeit zwischen den Generationen."

Das KomJC berücksichtigt bei der Prüfung der Gesetzesvorhaben sechs Lebensbereiche: Bildung und Arbeit, Digitales, Familie, Freizeit, Politik und Gesellschaft sowie Umwelt und Gesundheit.

Junge Menschen in allen Lebensbereichen einbeziehen

In der 20. Legislaturperiode hat das KomJC insgesamt 490 Gesetzentwürfe auf Jugendrelevanz vorgeprüft und fast 100 detaillierte Jugend-Checks erstellt. der Jugendcheck konnte in der 20. Legislaturperiode in allen Lebensbereichen Auswirkungen auf junge Menschen nachweisen. Dies macht deutlich: Junge Menschen sind ressort- und politikfeldübergreifend von Gesetzgebung betroffen.