Bundestag berät über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Der Deutsche Bundestag debattiert heute zum ersten Mal über den vom BMBFSFJ und BMG gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Bundesministerin Karin Prien präsentiert den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag. Mit der ersten Lesung ist das parlamentarische Verfahren gestartet.
 
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Sie bestimmt mit, wie solidarisch unsere Gesellschaft ist. Darum müssen wir in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen für die Pflege im stationären, im ambulanten und im häuslichen Bereich stärken – und spürbar verbessern. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz gehen wir jetzt einen wichtigen Schritt. Die neue Ausbildung ist modern und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig mehr Aufgaben übernehmen. Das schafft Bildungschancen und wertet ein stark von Frauen geprägtes Berufsfeld auf. Wenn wir Pflege stärken, dann stärken wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft."
 
Die neue Ausbildung soll die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen – aus 27 mach eins! Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sollen zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten und mehr Verantwortung übernehmen. Sie erhalten dem Gesetzesentwurf nach während der gesamten Ausbildungszeit eine angemessene Vergütung. Ihre Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt. Die Bundesregierung legt mit der Einführung den Grundstein für einen neuen Qualifikationsmix zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen, um die personelle Grundlage guter professioneller Pflege zu sichern.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:

  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen.
     
  • Umfassende Erfahrungen: Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege und eröffnet damit vielfältige Berufsperspektiven.
     
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
     
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.
     
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich.
     
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung.
     
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium.
     
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung.
     

Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen. Die erste Befassung im Bundesrat soll am 26. September 2025 stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegefachassistenzausbildung-242496