Standards der Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

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Erstmals existiert ein breit abgestimmtes Regelwerk für verbindliche Beteiligungsprozesse. Die Standards beschreiben konkret, wie ein Aufarbeitungsprozess von Anfang an unter Beteiligung Betroffener vorbereitet, umgesetzt und abgeschlossen werden kann – gemeinsam und gleichberechtigt. Damit wird ein Perspektivwechsel eingeleitet, denn nicht mehr die Institutionen alleine definieren den Rahmen der Aufarbeitung. Über 150 Personen haben sich zwei Jahre lang an diesem Prozess beteiligt – darunter Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend, Vertreter*innen von Institutionen sowie unabhängige Aufarbeitungsexpert*innen. Auf Initiative der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen(UBSKM), des Betroffenenrates bei der UBSKM und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs haben alle gemeinsam die Standards erarbeitet.