Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Arbeitsauftrag der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt"

Kinder und Jugendliche brauchen Schutz, auch im digitalen Raum. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im September 2025 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Ihr Arbeitsauftrag ergibt sich direkt aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode. Dort heißt es: 

"Wir wollen sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sicher bewegen können. Dazu werden wir eine Expertenkommission einsetzen, um eine Strategie 'Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt' zu erarbeiten und die Umsetzung ressort- und Ebenen übergreifend zu begleiten. Insbesondere Eltern sollen durch gezielte Wissensvermittlung gestärkt werden. Plattformbetreiber und Anbieter werden wir in die Pflicht nehmen, den digitalen Kinder- und Jugendschutz wirksam umzusetzen. Wir setzen uns für verpflichtende Altersverifikationen und sichere Voreinstellungen für Kinder und Jugendliche bei digitalen Endgeräten und Angeboten ein." (Koalitionsvertrag 21. Legislaturperiode)

Ziel und Arbeitsweise der Kommission

Die Kommission soll Handlungsempfehlungen erarbeiten, die als Ausgangspunkt für eine Gesamtstrategie für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz im Netz dienen sollen. 

Dafür wird zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme erstellt. Diese beinhaltet:

  • den aktuellen Stand der Forschung zu Mediennutzung und ihren Auswirkungen,
  • bestehende Maßnahmen zur Förderung von Medienkompetenz,
  • rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland, Europa und darüber hinaus,
  • sowie internationale Best-Practice-Beispiele.

Auf dieser Grundlage werden konkrete Handlungsempfehlungen für verschiedene Zielgruppen entwickelt. Dabei werden alle relevanten Ebenen berücksichtigt - von der Kommune über die Länder bis hin zur Bundesebene und auf Ebene der Europäischen Union (EU).

Leitprinzipien

Im Mittelpunkt aller Überlegungen steht das Wohl des Kindes. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen selbst ist ebenso wichtig wie die von Eltern, Erziehungsberechtigten und Fachkräften.

Besondere Aufmerksamkeit gilt:

  • unterschiedlichen Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen,
  • geschlechtsspezifischen Unterschieden,
  • sowie Risiken für besonders vulnerable Gruppen, etwa durch Diskriminierung wie Frauenhass oder Transfeindlichkeit.

Orientierungsrahmen ist die Kinderrechtskonvention der vereinten Nationen (UN), und hier insbesondere die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Dabei geht es um folgende Grundprinzipien:

  • Schutz
  • Befähigung
  • Teilhabe

Es gilt, diese drei Aspekte bestmöglich gleichermaßen zu gewährleisten.

Die Expertenkommission ist unabhängig und arbeitet ergebnisoffen und evidenzbasiert.

Thematische Schwerpunkte

Die Arbeit der Kommission konzentriert sich auf vier zentrale Themenbereiche:

  1. Mehr Sicherheit im digitalen Raum - insbesondere durch Altersverifikation und sichere Voreinstellungen
  2. Gesundheitliche Auswirkungen digitaler Mediennutzung - mit besonderem Fokus auf die psychische Gesundheit
  3. Neue Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz
  4. Stärkung der Medienkompetenz - für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte über alle Ebenen hinweg

Konkrete Arbeitsaufträge

1. Bestandsaufnahme

Zunächst wird die aktuelle Situation umfassend analysiert - in Deutschland und international.
Dabei werden folgende Aspekte untersucht:

Forschung und Datenlage

  • Mediennutzung: Wie nutzen Kinder und Jugendliche digitale Medien? Welche Unterschiede gibt es nach Alter, Geschlecht oder sozialem Hintergrund?
  • Auswirkungen: Welche Folgen hat Mediennutzung - kurz-, mittel- und langfristig - auf Gesundheit, Bildung, soziale Teilhabe und Entwicklung?
  • Risiken: Welche Gefährdungen bestehen im digitalen Raum (beispielsweise Straftaten, Suchtpotenzial, manipulative Designs)?
  • Medienkompetenz und Prävention: Welche Fähigkeiten besitzen Kinder, Jugendliche und Eltern? Welche Maßnahmen wirken tatsächlich?

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Analyse bestehender Gesetze und Initiativen auf nationaler und internationaler Ebene
  • Berücksichtigung insbesondere europäischer Regelungen (unter anderem Digital Services Act - DSA)
  • Bewertung des Zusammenspiels verschiedener Regelungen

Praxis und Umsetzung 

  • Welche Maßnahmen existieren bereits?
  • Wie wirksam und praktikabel sind sie?
  • Wo bestehen Lücken oder Umsetzungsprobleme?
  • Welche Ansätze aus anderen Ländern lassen sich übertragen?

 

2. Entwicklung von Handlungsempfehlungen

Auf Basis der Analyse entwickelt die Kommission konkrete Empfehlungen für Politik, Gesellschaft und Anbieter digitaler Dienste.

Im Fokus stehen:

Regulierung

  • Bedarf an neuen gesetzlichen Regelungen
  • Chancen und Risiken zusätzlicher Regulierung

Umsetzung bestehender Maßnahmen

  • Identifikation von Defiziten
  • Entwicklung von Lösungen zur besseren Umsetzung

Unterstützung und Prävention

  • Ausbau wirksamer Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern
  • Verbesserung von Hilfsstrukturen (beispielsweise Beratungsangebote, Meldesysteme)
  • Förderung von Medienkompetenz und Aufklärung

Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen:

  • bestmögliche Entwicklungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen
  • und sie gleichzeitig wirksam vor Gefahren im digitalen Raum zu schützen.