Navigation

Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Im Rahmen der pandemiebedingten Sonderregelung zum Kinderkrankgeld können gesetzlich krankenversicherte Eltern auch im Jahr 2023 Kinderkrankengeld beantragen:

  • je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage,
  • Alleinerziehende für 60 Arbeitstage.

Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch:

  • je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage,
  • für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

Die Erweiterung auf Fälle, wenn ein Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss, weil eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern, wie Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat, ist am 7. April 2023 ausgelaufen. Die Regelung liegt in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium und unter Kindergesundheit-info.de.