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Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
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Staatliche Leistungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen
Wenn Sie Arbeitnehmerin und schwanger sind oder ein Kind stillen, dann gilt für Sie der Mutterschutz.
Um ihr Einkommen zu sichern, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten, können Sie Mutterschaftsleistungen bekommen.
Welche Mutterschaftsleistungen Sie bekommen können, hängt zum Beispiel von Ihrer Arbeitssituation ab. Hier finden Sie Informationen zum Mutterschaftsgeld, wenn Sie
- nicht-selbstständig erwerbstätig,
- selbständig erwerbstätig,
- geringfügig beschäftigt oder
- nicht berufstätig sind.
Finanzielle Hilfen für Schwangere mit geringem Einkommen
Wenn Sie schwanger sind und Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen, können Sie
- einen Zuschuss zu ihrer Leistung, auch Mehrbedarf genannt, und
- einmalige Leistungen, zum Beispiel für die Erstausstattung Ihres Kindes bekommen.
Auch wenn Sie wenig verdienen, aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, können Sie auch Pauschalbeträge für Erstausstattung oder Mehrbedarfszuschläge beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter.
Hier erfahren Sie mehr zu den Leistungen, wenn Sie schwanger sind und wenig Einkommen haben.
Finanzielle Hilfen für Schwangere in Studium oder Ausbildung
Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin können Sie Mutterschaftsgeld erhalten, wenn Sie einen Nebenerwerb haben.
Wenn Sie Schülerin, Auszubildende oder Studentin sind und keinen Nebenjob haben, dann können Sie kein Mutterschaftsgeld bekommen, aber Sie können unter Umständen besondere Unterstützung bekommen.
Hier erfahren Sie mehr zu den Leistungen für Schülerinnen, Auszubildende oder Studentinnen.
Elterngeld und Elternzeit
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
Kindergeld
Kindergeld können Sie nach der Geburt beantragen. Es sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und mindestens bis zu deren 18. Geburtstag.
Werdende Eltern mit kleinen Einkommen
Wenn Sie ein Kind erwarten und ein kleines Einkommen haben, können Sie verschiedene Unterstützungen beantragen, wie
- Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe.
- Arbeitslosengeld,
- Sozialhilfe,
- Mehrbedarfszuschläge oder
- Wohngeld.
Hier finden Sie weitere staatliche Leistungen für Familien.
Hinweis: Ist Ihr Kind jünger als 3 Jahre und beziehen Sie oder der andere Elternteil Bürgergeld, können Sie oder der andere Elternteil die Betreuung Ihres Kindes übernehmen. Sie oder der andere Elternteil müssen während dieser Zeit keine Beschäftigung suchen oder annehmen. Weitere Informationen finden Sie unter Betreuung für Kleinkinder.
Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren für Schwangere
Eine Kur in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes ermöglicht es Schwangeren, eine Auszeit vom Alltag zu nehmen und sich auf die Geburt und das Leben mit Kind vorzubereiten. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik.
Schwangere in Notlagen
Sollten Sie sich in einer Notlage befinden, finden hier eine Übersicht von Krisentelefonen und Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.
Ergänzende finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt schwangere Frauen in Notlagen mit ergänzenden finanziellen Hilfen. Diese können Sie in einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe beantragen. Dort erhalten Sie auch eine umfassende, vertrauensvolle Beratung.
Den Antrag müssen Sie in der Schwangerschaftsberatungsstelle persönlich stellen. Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe, wenn Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort einfügen sowie den Beratungsschwerpunkt "Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung Mutter und Kind".
Voraussetzung ist, dass Ihnen andere Hilfen gar nicht, nicht in ausreichender Höhe oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag unbedingt während der Schwangerschaft. Sie können zum Beispiel Geld für die Erstausstattung beantragen und damit einen Kinderwagen oder Möbel anschaffen. Die Stiftung kann für eine bestimmte Zeit auch die Betreuungskosten für Ihr Kind übernehmen. Denn Hilfen können auch für die Zeit nach der Geburt, maximal bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, zugesagt werden. Welche Hilfen gewährt werden und wie hoch diese sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von den Besonderheiten Ihres Falls ab.
Die Hilfen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" werden nicht angerechnet auf gesetzliche Leistungen wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe.
Checklisten rund um die Geburt
Rund um die Geburt sind viele Behördengänge und andere Termine zu erledigen.
In unseren praktischen Checklisten rund um die Geburt erhalten Sie ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps. Sie können die Checklisten auch herunterladen und ausdrucken.
Elternbriefe
Die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung (ANE) versorgen Sie nach der Geburt mit vielen wichtigen Hinweisen zu Ihrem neuen Familienalltag und Informationen rund um und Entwicklung Ihres Babys. Sie bekommen die Briefe im ersten Lebensjahr monatlich per Post nach Hause gesendet und danach alle zwei bis drei Monate.
Zu gesundheitlichen Themen und die Themen sowie zur Früherkennung und U-Untersuchungen informieren die Elternbriefe per E-Mail der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA).
Hier erfahren Sie mehr zu diesen und weiteren Elternbriefen und wie Sie diese abonnieren können.