Sprecher
Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp reicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken.
[Neben der Einblendung „Der Kinderzuschlag“ ist eine Familie zu sehen. Ein Mann, eine Frau, zwei Kinder sowie ein Kinderwagen sind zu sehen.]
Sprecher
Der Kinderzuschlag beträgt monatlich maximal 292 Euro pro Kind. Er wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
[Ein Kind kommt mit einem Radschlag in das Bild geflogen und der Betrag „maximal 292 Euro“ erscheint. Anschließend ist „bis 25 Jahre – unverheiratete Kinder“ zu lesen.]
Sprecher
Sie müssen für das betreffende Kind Kindergeld bekommen.
[Ein Symbolbild mit Eurozeichen sowie das Wort „Kindergeld“ werden eingeblendet und bekommt einen grünen Haken.]
Sprecher
Ihr Einkommen darf außerdem eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreiten. Diese liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
[Ein Mann und eine Frau sind zu sehen. Neben ihnen sind drei Münzstapel und eine eingezeichnete Mindestgrenze. Die Münzstapel werden weniger und unterschreiten die Mindestgrenze. Diese färbt sich rot. Dann wachsen die Stapel wieder und die Mindestgrenze wird wieder grün. Der Betrag von 900 Euro wird eingeblendet. Eine diagonale Linie symbolisiert die Trennung von Mann und Frau und der Wert der Mindestgrenze ändert sich nun auf 600 Euro.]
Sprecher
Außerdem können Sie den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben.
[Ein Mann und eine Frau sind zu sehen. „Erwerbseinkommen + Kinderzuschlag + Wohngeld < SGB II“ ist zu lesen.
Sprecher
Das Einkommen Ihrer Kinder, zum Beispiel Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, wird lediglich zu 45 Prozent dem Kinderzuschlag angerechnet. Ein Antrag lohnt sich auch, wenn Sie alleinerziehend sind und ein kleines Einkommen haben.
[Zu sehen sind zwei Kinder sowie eine Euromünze, welche zu 45 Prozent gelb ausgefüllt ist.]
Sprecher
Zusätzlich zum Kinderzuschlag können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, wie zum Beispiel die kostenlose Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule und KiTa und ein Schulbedarfspaket von 195 Euro. Außerdem sind Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld von den KiTa-Gebühren befreit.
[Ein Antragsformular, ein Stift sowie Münzstapel werden eingeblendet. Daneben kommen mit einem Pluszeichen getrennt ein grünes sowie ein rotes Puzzleteil hinzu. Das grüne Puzzleteil steht für Bildung und das rote für Teilhabe. Anschließend werden zwei Kinder eingeblendet sowie ein Teller mit Spaghetti. Es folgt ein Koffer, auf welchem der Betrag von 195 Euro zu erkennen ist. Münzstapel und das Wort „KiTa-Gebühren“ werden eingeblendet und rot durchgestrichen.]
Sprecher
Den Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich beantragen und zwar bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
[Ein Stift sowie ein Antragsformular erscheinen und es folgt die Einblendung „Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.“]
Sprecher
Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag für Sie in Betracht kommt, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen.
[Ein Taschenrechner mit einem grünen Haken wird eingeblendet. Außerdem ist die Webseitenadresse www.kiz-digital.de zu lesen.]
Sprecher
Unter www.kiz-digital.de können Sie auch die Antragsunterlagen online ausfüllen.
[Ein Antragsformular ist zu sehen. Darunter steht „Antrag online ausfüllen“ und ein Mauszeiger fährt über den Antrag. Außerdem ist die Webseitenadresse www.kiz-digital.de zu lesen.]
Sprecher
Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auch im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
[Das Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Webseitenadresse „www.familienportal.de“ werden eingeblendet.]
Sprecher
Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen.
[Ein Laptop zeigt das Infotool des Bundesfamilienministeriums und die Webseitenadresse www.infotool-familie.de wird eingeblendet.]