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Familienversicherung

Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern.

In der Familienversicherung können Sie Familienangehörige mitversichern, wenn diese

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • nicht selbst versichert sind,
  • nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind,
  • nicht hauptberuflich selbstständig sind und
  • kein über einer bestimmten Grenze liegendes regelmäßiges Gesamteinkommen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.