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Was sollte ich über Pflegeelternschaft allgemein wissen?
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Als Pflegefamilie öffnen Sie Ihr Zuhause für ein Kind, das aus verschiedenen Gründen (gerade) nicht bei seinen Eltern leben kann. Das Jugendamt vermittelt ein Kind vorübergehend oder längerfristig an eine Pflegefamilie, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung in der eigenen Familie - auch zeitweise - nicht möglich ist. Als Pflegeeltern begleiten Sie den jungen Menschen im Alltag, tragen Verantwortung und schenken ihm Zuwendung, Erziehung und Fürsorge. Sie gestalten zusammen ein "neues" - gegebenenfalls weiteres und zeitlich befristetes - Zuhause.
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In Pflegefamilien können alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung aufgenommen werden, die (zeitweise) nicht mehr bei ihrer Familie leben können. Die Kinder sind oft noch sehr jung, es können aber auch ältere Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien aufgenommen werden. Ausschlaggebend ist der individuelle Bedarf des jungen Menschen.
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Wie lange ein Kind in einer Pflegefamilie lebt, kann sehr verschieden sein. In der sogenannten Bereitschaftspflege oder Übergangspflege bleibt ein Kind in der Regel nur für kurze Zeit, zum Beispiel, wenn in seiner Familie gerade eine akut schwierige Situation besteht. In anderen Fällen richtet sich die Dauer nach dem Bedarf des Kindes und danach, ob und wann eine Rückkehr zu den Eltern möglich ist. Wenn das nicht möglich ist, kann aus dem zeitlich begrenzten auch ein dauerhaftes Zuhause werden.
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Sie haben bereits den ersten Schritt gemacht, um Pflegefamilie oder Pflegeperson zu werden: Sie informieren sich über Pflegefamilien und was es bedeutet, das eigene Zuhause für ein (weiteres) Kind zu öffnen. Bei Ihrem Jugendamt und Pflegekinderdienst erhalten Sie weitere Informationen. Diese bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen für Interessierte an, denn es gibt einen großen Bedarf an engagierten Pflegefamilien. Dort werden Sie über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Unterstützungsangebote informiert. Zudem werden Schulungen und Seminare angeboten, die Sie auf die Aufgabe als Pflegeeltern vorbereiten.
In einer Kennenlernphase kommen sich Pflegekind und Pflegeeltern näher und überprüfen, ob sie zusammenpassen. Nur nach einem gemeinsamen Einverständnis zwischen Pflegeeltern, Träger und dem Jugendamt wird das Pflegekind auch vermittelt.
Weitere ausführliche Informationen bieten unter anderem diese Verbände und Pflegekinderdienste.
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Pflegefamilien sind private Familien mit einem öffentlichen Auftrag. Das heißt, Pflegefamilien sind zuallererst private Orte, an denen Beziehungen entstehen und familiäres Leben stattfindet. Pflegefamilien sind aber auch eine zentrale Säule der Kinder- und Jugendhilfe und werden durch das Jugendamt begleitet. Denn der in der Pflegefamilie aufgenommene junge Mensch wächst in staatlicher Verantwortung auf. Pflegefamilien müssen daher auch bereit sein, das Jugendamt, den Pflegekinderdienst, die Eltern und gegebenenfalls die Vormundin oder den Vormund mit einzubeziehen und sie ein Stück weit in ihr privates Leben zu lassen.
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Die (leiblichen) Eltern haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Dies gilt auch, wenn ihnen die elterliche Sorge entzogen wurde. Nur bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Recht auf Umgang zeitweise ruhen. Es ist wichtig, dass die Pflegeeltern den Kontakt zwischen dem jungen Menschen und seinen Eltern unterstützen. Denn nur so kann das Ziel verfolgt werden, dass das Pflegekind eines Tages wieder bei seinen Eltern leben kann. Außerdem wird so verhindert, dass Kinder einen Loyalitätskonflikt empfinden. Wie häufig Treffen zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern, sogenannte Umgangskontakte, stattfinden, wird im sogenannten Hilfeplanverfahren abgestimmt. In diesem wird festgehalten, welche Bedarfe das Kind hat und welche Art von Hilfsangeboten zur Unterstützung seiner Sorgeberechtigten genutzt werden. Bei der Gestaltung und Organisation von Umgangskontakten unterstützt Sie das Jugendamt oder der Pflegekinderdienst. In bestimmten Fällen können gar keine Umgangskontakte stattfinden, beispielsweise wenn aus unterschiedlichen Gründen keinerlei Kontakt (mehr) zu den leiblichen Elternteilen besteht oder bestehen kann oder wenn diese verstorben sind.
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Die Familie des Pflegekindes besteht oft nicht nur aus den Eltern, sondern auch aus leiblichen Geschwistern. Auch bei diesen sollte geprüft werden, welcher Umgang und welche persönlichen Kontakte bestehen und wie diese aufrechterhalten werden können. Ihr Jugendamt oder Pflegekinderdienst unterstützt Sie bei diesen Fragen.
Wenn Sie bereits Kinder haben, ist zu beachten, dass auch diese eine große Veränderung erleben, wenn Sie einen weiteren jungen Menschen in die Familie aufnehmen. Es ist wichtig, die Bedürfnisse aller Familienmitglieder im Blick zu behalten und die eigenen Kinder in dieser Situation gut zu unterstützen. Es kann sehr wertvoll sein, sich zu dieser Frage mit anderen Pflegefamilien auszutauschen und sich weiterzubilden.
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Ein Ziel während eines Pflegeverhältnisses ist es, dass das Pflegekind wieder bei seinen leiblichen Eltern oder einem Elternteil leben kann. Wird dieses Ziel erreicht, so endet das Pflegeverhältnis.
Unabhängig davon kann ein Pflegeverhältnis auch aus anderen Gründen enden. Manchmal wünschen sich Pflegekinder oder Pflegefamilien eine Veränderung. Hier ist ein Austausch mit dem Jugendamt oder dem Pflegekinderdienst wichtig. Diese begleiten die Pflegefamilie und das Pflegekind bei der Frage, wie es weitergehen soll.
Rein rechtlich enden Vollzeitpflegeverhältnisse, die als Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfe auf Dauer angelegt sind, mit dem 18. Geburtstag des Pflegekindes. Unter Umständen kann das Pflegeverhältnis darüber hinaus verlängert werden, wenn eine Prüfung ergibt, dass dies notwendig ist, und sogenannte Hilfen für junge Volljährige erforderlich sind. Mit einer Verlängerung müssen alle Beteiligten einverstanden sein. Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung muss die gewachsene Beziehung zwischen Pflegekind und Pflegefamilie aber nicht einfach abgebrochen werden. Viele Pflegekinder fühlen sich mit ihrer Pflegefamilie stark verbunden. Auch die Pflegefamilien können sich nicht vorstellen, dass das Pflegekind nur aufgrund des Erreichens der Volljährigkeit nicht mehr Teil der Familie ist. Das ist natürlich auch nicht der Fall. Viele Pflegekinder leben wie leibliche Kinder zeitweise weiterhin bei ihrer Pflegefamilie und halten danach engen Kontakt zu ihr. Unabhängig davon ist zu prüfen, ob weiterhin ein Hilfebedarf besteht, der von der Kinder- und Jugendhilfe gedeckt werden muss.