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Selbstständigkeit mit Kind

Für Selbstständige gibt es Familienleistungen, wie das Kindergeld und unter bestimmten Voraussetzungen Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe. Für Elterngeld und Mutterschaftsleistungen gelten teilweise spezielle Regelungen. Eine Übersicht dazu finden Sie hier. 

Als selbständige Person können Sie Elterngeld erhalten. Maßgeblich für die Bemessung des Elterngeldbetrags ist dabei, ob sie als selbständig oder nicht-selbständig gelten.

Wie sich eine selbständige Tätigkeit auf die Berechnung des Elterngelds auswirkt, finden Sie hier:

Sie sollten außerdem berücksichtigen, wie Sie Elterngeld beantragen und welche Unterlagen Sie bei Selbständigkeit benötigen.

Auf Elternzeit haben Sie bei selbständiger Tätigkeit keinen Anspruch, da Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie haben keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten. Sie müssen auch nicht vor Kündigungen geschützt werden. 

Für den Bezug von Mutterschaftsgeld ist entscheidend, ob Sie privat krankenversichert oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Als privat krankenversicherte Selbstständige erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld, aber unter Umständen Krankentagegeld. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Sind sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld. Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

Es gibt zudem weitere Leistungen für Schwangere, die unabhängig vom beruflichen Status sind. Hier finden Sie eine Übersicht aller Familienleistungen.