-
Kontakt Wir beantworten Ihre Fragen.
-
Beratung vor Ort Finden Sie zuständige Behörden und Beratungsstellen.
Sie befinden sich hier:
Freiwilliges Engagement
-
In Deutschland engagieren sich mehr als 30 Millionen Menschen aktiv für das Gemeinwohl. Sie stellen sich täglich in den Dienst anderer und tragen damit wesentlich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei.
Ehrenämter, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement sind wichtige Bestandteile unserer Demokratie.
Wo können Sie sich engagieren?
Ob bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in einer Kindertagesstätte oder bei einer Bürgerinitiative – in vielen spannenden Tätigkeitsfeldern können Sie sich freiwillig engagieren. So bringen Sie sich in die Gesellschaft ein und gestalten sie mit.
Von diesem Engagement profitieren Sie auch persönlich: Sie sind aktiv, lernen dazu, knüpfen neue Kontakte und können das Gefühl genießen, etwas Gutes zu tun. Um das Engagement zu würdigen, erhalten Aktive zudem eine steuerliche Förderung.
Freiwilligendienste für Jung und Alt
Freiwilliges Engagement ist etwas für junge und ältere Menschen.
Als Schulabgänger nutzen Sie die Wartezeit auf Studien- oder Ausbildungsplätze sinnvoll. Dazu gibt es verschiedene Programme wie etwa das Freiwillige Soziale und das Freiwillige Ökologische Jahr. Jugendliche schnuppern so ins Berufsleben hinein und können ihre Fähigkeiten weiterentwickeln. Im Ausland können Sie einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder das Programm "weltwärts" in Entwicklungsländern absolvieren.
Der Bundesfreiwilligendienst eröffnet Einsatzmöglichkeiten im gemeinnützigen Bereich für Menschen jeden Alters.
Familien unterstützen
Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, können vor allem für Familien eine große Stütze sein. Viele freiwillige Helferinnen und Helfer widmen ihre Zeit und ihre Fähigkeiten der Kinder- und Jugendbetreuung.
Familienpaten wie beispielsweise Leihomas und Leihopas übernehmen für bestimmte Zeiten die Betreuung für ein Kind und entlasten so die Eltern. Lokale Bündnisse für Familien unterstützen die Beteiligten dabei. Auch Mehrgenerationenhäuser sind Orte des zivilen Engagements und bieten viele Möglichkeiten, sich einzubringen.
Selbstorganisierte Treffpunkte: Familienzentren und Mütterzentren
Mütterzentren sind selbstverwaltete Orte für gegenseitige Hilfe, Austausch, Beratung und Begegnung. Sie werden auch Familienzentren oder offene Häuser für Jung und Alt genannt, denn sie bieten einen öffentlichen Raum für Mütter, Väter, Kinder, Senioren und Menschen ohne Kinder.
Bundesweit gibt es zahlreiche Mütterzentren. Ein Mütterzentrum in Ihrer Nähe können Sie über die Mütterzentren Landkarte des Bundesverbands der Mütterzentren e.V. finden.
Zu den selbsthilfeorientierten Einrichtungen gehören auch Mehrgenerationenhäuser, Väterzentren, Frauen-Begegnungszentren, Migrantenselbstorganisationen, Nachbarschaftszentren und Stadtteilzentren.
"Menschen stärken Menschen" – Ehrenamt für eine gelungene Integration
Sie können auch geflüchtete Familien unterstützen. Dafür gibt es das Programm "Menschen stärken Menschen", das Patenschaften zwischen geflüchteten und bereits hier lebenden Menschen fördert und vor allem auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützt.
Wird freiwilliges Engagement bei der Steuer berücksichtigt?
Ja, der Staat unterstützt Ihr freiwilliges Engagement durch steuerliche Begünstigungen. Diese Anreize sind Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren gemeinnützigen Arbeiten sind bis zu einer Höhe von 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Regelung nennt sich Übungsleiterpauschale.
Außerdem gibt es einen steuerlichen Freibetrag für alle freiwilligen Tätigkeiten - die sogenannte Ehrenamtspauschale. Sie beträgt momentan 720 Euro im Jahr. Bürgerschaftlich Engagierte erhalten diesen Freibetrag jedoch nicht zusätzlich zur Übungsleiterpauschale oder zur Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen.
Regelungen für Eltern engagierter Kinder
Wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich ehrenamtlich engagiert, erhalten Sie bei folgenden Engagements weiterhin Kindergeld oder steuerliche Freibeträge:
Weitere Informationen
-
Engagement und Gesellschaft: Informationen des Bundesfamilienministeriums
-
Mehrgenerationenhäuser
-
Der Bundesfreiwilligendienst
-
Engagement macht stark: Kampagne des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement
-
Wegweiser Bürgergesellschaft: Rechtliche Informationen zu ehrenamtlicher Arbeit
-
Freiwilliges Soziales Jahr
-
Freiwilliges Ökologisches Jahr
-
-
Der Bundesfreiwilligendienst ermöglicht Menschen aller Generationen bürgerschaftliches Engagement. Junge Freiwillige sammeln erste praktische Erfahrungen in der Berufswelt, Ältere können ihre Lebenserfahrungen an andere weitergeben und Neuem begegnen.
Der Bundesfreiwilligendienst ist 2011 auf Initiative des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eingeführt worden. Ziel ist es, mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen. Die Umsetzung verantwortet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Wer kann den Freiwilligendienst leisten?
Egal ob Sie gerade Ihren Schulabschluss gemacht haben, sich im mittleren Alter oder mit 60+ engagieren wollen - beim Bundesfreiwilligendienst findet jede und jeder eine passende Aufgabe, oft sogar in Teilzeit. Für 6 bis maximal 24 Monate können Sie dann im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich aktiv sein. Oder Sie engagieren sich beim Sport, im Bereich Integration oder im Zivil- und Katastrophenschutz.
Wenn Sie sich beim Bundesfreiwilligendienst einbringen, erhalten Sie eine fachliche Anleitung, Taschengeld, eine gesetzliche Sozialversicherung und nach Abschluss ein Zeugnis für Ihre Leistungen.
Weitere Informationen
-
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ermöglichen jungen Menschen bürgerschaftliches Engagement. Sie können zudem erste Arbeitserfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren und wichtige soziale und persönliche Schlüsselkompetenzen erwerben.
Vor allem zwischen Schulabschluss und dem Beginn einer Lehre oder dem Start des Studiums lassen sich damit Wartezeiten sinnvoll überbrücken. Die Rahmenbedingungen von FSJ oder FÖJ regelt das Gesetz zum Jugendfreiwilligendienst.
Wer kann am FSJ und FÖJ teilnehmen?
Wenn Sie einen der Dienste absolvieren möchten, müssen Sie:
- die Schulpflicht erfüllt haben,
- jünger als 27 Jahre alt sein und
- in der Regel 12 Monate (mindestens 6, höchstens 18 und in Ausnahmefällen 24 Monate) Zeit haben.
Welche sozialen Leistungen stehen Ihnen zu?
Während eines FSJ oder FÖJ sind Sie gesetzlich sozialversichert. Darüber hinaus steht Ihnen weiterhin Kindergeld und gegebenenfalls Waisenrente zu. Außerdem erhalten Freiwillige vom Träger des Dienstes in der Regel ein Taschengeld sowie gegebenenfalls eine Unterkunft und Verpflegung oder einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.
Wo können Sie ein FSJ oder FÖJ absolvieren?
Ein FSJ absolvieren Sie in Einrichtungen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Kindertagesstätten
- Alten- und Pflegeheime
- Krankenhäuser
- Mehrgenerationenhäuser
- Träger im Bereich Kultur, Sport und Denkmalpflege
Beim FÖJ bringen sich Freiwillige aktiv bei der Landschaftspflege, dem Naturschutz, der Umweltbildung und weiteren ökologisch ausgerichteten Tätigkeiten ein. Der Bundesfreiwilligendienst und der Internationale Jugendfreiwilligendienst eröffnen weitere Einsatzmöglichkeiten.
Weitere Informationen
-
Ja, Sie können sich auch im Ausland engagieren. Hierzu unterstützt die Bundesregierung freiwilliges Engagement auch in weiteren Programmen.
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst
Mit dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) sammeln junge Menschen interkulturelle und gesellschaftspolitische Erfahrungen in anderen Kulturen. Initiiert hat ihn das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2010.
Teilnehmen können junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben und bis Dienstende nicht älter als 27 Jahre sind. Für die 6 bis 18 Monate dauernden Freiwilligendienste im Ausland gelten ähnliche Bedingungen wie beim FSJ und beim FÖJ.
Der Deutsch-Französische Freiwilligendienst
Sie wollen sich ehrenamtlich in Frankreich engagieren? Das Deutsch-Französische Jugendwerk organisiert seit dem Jahr 2007 einen interkulturellen Austausch. Dafür entsenden und empfangen deutsche wie französische Vereine junge Freiwillige, die in der Regel ein Jahr bleiben.
Wenn Sie interessiert und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, richten Sie Ihre Bewerbungen direkt an die jeweilige Entsendeorganisation. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die jeweilige Landessprache nicht beherrschen.
Weitere Freiwilligendienste im Ausland
Wer sich speziell für Projekte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit interessiert, kann sich beim Freiwilligendienst Weltwärts melden. Dieser Dienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entsendet Freiwillige zwischen 18 bis 28 Jahren für 6 bis 24 Monate in Entwicklungsländer.
Freiwilliges Engagement im Ausland lässt sich auch über den Anderen Dienst im Ausland (ADiA) leisten. Obwohl Wehrpflicht und Zivildienst mittlerweile ausgesetzt sind, können Sie weiterhin am ADiA teilnehmen.
Der gemeinwohlorientierte Dienst folgt seit mehr als 25 Jahren dem Gedanken der Völkerverständigung und Völkerversöhnung und dauert üblicherweise 12 Monate. Wenn Sie sich bewerben wollen, müssen Sie die Schulpflicht erfüllt haben.
Die Europäische Union bietet zudem einen Europäischen Freiwilligendienst (EFD) im Rahmen des Programms "Jugend in Aktion" an.
Nicht nur junge Menschen können sich freiwillig im Ausland engagieren. Jeder kann seine Dienste über die Grenzen hinaus anbieten - zum Beispiel beim Friedensdienst. Der umfasst meist einen Zeitraum von 6 bis 18 Monaten. Verschiedene soziale und ökumenische Organisationen bieten Friedensdienste im Ausland an.
Weitere Informationen
-
Lokale Bündnisse für Familie sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Personen und Institutionen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung. An bundesweit rund 300 Standorten in Deutschland setzen sie sich dafür ein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien zu verbessern.
Seit 2004 besteht die Bundesinitiative Lokale Bündnisse für Familie, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufen wurde und der sich die einzelnen Lokalen Bündnisse für Familie anschließen können.
Die Aktivitäten der Lokalen Bündnisse für Familie vor Ort werden unterstützt von unterschiedlichen Akteuren: Unternehmen, Arbeitsagenturen, Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Kirchen, Hochschulen und vielen mehr.
Die Handlungsfelder, in denen sich die Lokalen Bündnisse engagieren und Projekte auf den Weg bringen, sind dabei so vielfältig wie die Bündnisse selbst. Sie schaffen unter anderem Gestaltungsspielräume für berufstätige Eltern durch Ferienbetreuungen, Notfallbetreuungen und Leihgroßeltern-Patenschaften. Auch sensibilisieren sie die Regionen für eine familienfreundliche Unternehmenskultur beispielsweise durch Unternehmenswettbewerbe.
-
Wenn Sie sich speziell für Geflüchtete engagieren möchten, können Sie sich an das Programm Menschen stärken Menschen wenden, das Patenschaften zwischen geflüchteten und bereits hier lebenden Menschen stiftet. Besonders im Fokus stehen dabei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Für sie werden Patinnen und Paten, Gastfamilien und Vormundschaften gesucht.
Die Patenschaften können ganz unterschiedlich sein: Ehrenamtliche können die Geflüchteten im Alltag begleiten und deren soziales Umfeld kennenlernen. Sie können sie bei den Hausaufgaben betreuen oder in hochwertigen Mentoren-Programmen zu Schulabschlüssen führen. Bei den geförderten Patenschaften kann es sich um 1:1 Beziehungen, Familienpatenschaften oder auch um Patenschaften für sogenannte Übergangsklassen handeln.
Ein Wegweiser-Telefon informiert Sie über die Möglichkeiten im Bereich Patenschaft, Gastfamilie und Vormundschaft. Dort können Sie auch konkrete Anlaufstellen in Ihrem persönlichen Umfeld erfahren.
Das Wegweiser-Telefon ist unter der Telefonnummer 0 800 200 50 70 von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 16:00 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen
-
Mehrgenerationenhäuser sind offene und niedrigschwellige Anlaufstellen, die das generationenübergreifende Miteinander und Engagement vor Ort fördern. Jung und Alt gleich welcher Herkunft können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen.
Staat fördert rund 540 Mehrgenerationenhäuser
Unter dem Motto "Wir leben Zukunft vor" ist das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus Anfang 2017 an den Start gegangen. Zugeschnitten auf die demografischen Entwicklungen und daraus resultierenden Bedarfe vor Ort entwickeln die Mehrgenerationenhäuser in enger Abstimmung mit der Kommune bedarfsgerechte Angebote für die Bürgerinnen und Bürger. Neben diesen Aktivitäten im verpflichtenden Handlungsschwerpunkt "Gestaltung des demografischen Wandels", können die Häuser auch freiwillig im Handlungsfeld "Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte" Angebote umsetzen.
Dabei werden normalerweise die drei Querschnittsziele generationenübergreifende Arbeit, Förderung des Freiwilligen Engagements und Sozialraumorientierung berücksichtigt. Seit Anfang 2018 sind einige der Mehrgenerationenhäuser auch im Sonderschwerpunkt "Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen" aktiv.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Mehrgenerationenhäusern und zu Ihrem Mehrgenerationenhaus vor Ort.
Weitere Informationen