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Getrennt erziehend & Alleinerziehend
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Eine Trennung oder Scheidung ist traurig, häufig emotional und belastend - sowohl für die betroffenen Kinder als auch für die Eltern. Mit einer Trennung der Eltern ist in der Regel eine Auflösung der bisherigen Familie verbunden. Es findet eine Neuorientierung statt. Das Elternpaar trennt sich, die Elternschaft bleibt bestehen.
Oft können Beziehungsprobleme vor, während und nach einer Trennung durch kompetente Hilfe von außen gelöst werden. Eltern haben Anspruch auf kostenlose Beratung und können umfangreiche und unbürokratische Hilfe bei einer Erziehungsberatung, Eheberatung oder Familienberatung beim Jugendamt oder freien Trägern bekommen. Nutzen Elternpaare frühzeitig Beratungsangebote, können möglicherweise Konflikte gelöst und Trennungen vermieden werden. Auch in der Trennungsphase kann die Beratung dazu führen, gemeinsame konstruktive Lösungen zu finden, um den Interessen des Kindes zu entsprechen und es ihm zu ermöglichen, eine stabile und sichere Bindung zu beiden Elternteilen beizubehalten beziehungsweise aufzubauen.
Bei der Beratung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) in öffentlicher und freier Trägerschaft stehen die Interessen des Kindes im Zentrum. Die Eltern sollen befähigt werden, ihrer Erziehungsverantwortung nachzukommen. Die Beratung kann auch darauf abzielen, weitere Eskalationen der Streitigkeiten zwischen den Eltern zu verhindern und sie im Interesse der Kinder wieder zu einer Kooperation auf der Elternebene zu führen. Auch spezielle Elternkurse unterstützen getrennt lebende Eltern dabei, die elterliche Erziehungskompetenz und die Kommunikation zwischen getrennten Eltern zu stärken, wie beispielhaft das Programm Kinder im Blick. Die Eltern werden nach einer Trennung darüber entscheiden, wo und in welchem Umfang das Kind oder die Kinder leben. Dabei geht es um Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts.
Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt
Das Umgangsrecht macht deutlich, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat - und jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
Unabhängig von den Problemen der Eltern steht fest, dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen muss. Daher sollten die Eltern möglichst einvernehmliche Vereinbarungen zugunsten des Kindes treffen.
Was ist zu regeln? Sorgerecht, Umgangsrecht, Entscheidungsbefugnisse
Die Eltern können normalerweise selbst gemeinsame Lösungen über die Ausübung des Sorgerechts und Umgangsrechts und ihre Entscheidungsbefugnisse finden. Können Elternpaare sich nach der Trennung nicht einigen, können sie sich durch Beratungsstellen des zuständigen Jugendamts oder freier Träger beraten lassen. Ihr zuständiges Jugendamt berät Sie nicht nur zu allen Fragen, sondern unterstützt sie im Streitfall auch mit einem Beistand.
Zu den Entscheidungsbefugnissen stellen sich Fragen wie: Wer entscheidet über Kita und Schule? Und wie ist das mit Süßigkeiten, Fernsehen oder bei Reisen? Wenn dann ein neuer Partner oder eine neue Partnerin in die Familie kommt, stellen sich viele Fragen erneut: Müssen Stiefeltern jede Entscheidung abstimmen? Was ist, wenn im Notfall kein Sorgeberechtigter erreichbar ist? Um Konflikten vorzubeugen, wurden für diese Fragen klare Regelungen geschaffen. Mehr dazu finden Sie auch unter Patchworkfamilien.
Beratung und Beistand
Wenn Sie im Familienleben dauerhaft mit Problemen oder Krisen konfrontiert sind, haben Sie die Möglichkeit, spezielle Hilfen und Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Diese Angebote sollen Sie entlasten, unterstützen und ermutigen. Wenn es zu Konflikten bei der Feststellung der Vaterschaft, bei Fragen zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht oder beim Unterhalt kommt, ist Ihr zuständiges Jugendamt kompetenter Ansprechpartner, der Sie berät und unterstützt. Aber auch wenn alles geklärt ist, sind Ein-Eltern-Familien oft großen Belastungen ausgesetzt. Eltern-Kind-Kuren können Ihnen dabei helfen, neuen Mut zu fassen.
Sie möchten schnelle Antworten auf Ihre Fragen? Virtuelle Unterstützung in Krisenfällen, die das Thema Familie betreffen, finden Sie unter www.stark-familie.info. Hier gibt es unter anderem kostenfreie Online-Trainings, die Ihnen helfen, schwierige Situationen zu meistern.
Anspruch auf kostenlose Beratung bei einer Erziehungsberatung, Eheberatung und Familienberatung beim Jugendamt oder freien Trägern: § 17 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)
Weitere Informationen
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DAJEB-Beratungsführer: Beratungsstellen in Ihrer Nähe
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Broschüre: Eltern bleiben Eltern Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung
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Broschüre: alleinerziehend - Tipps und Informationen
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Broschüre: Kindschaftsrecht
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Your Europe: Trennung in anderen EU-Ländern
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Online-Plattform: STARK Streit und Trennung meistern
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Für Ein-Eltern-Familien ist die Herausforderung, Kindererziehung, Beruf und Haushalt miteinander zu verbinden, besonders groß. Um Sie darin zu unterstützen, wurden staatliche Leistungen wie das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss oder steuerliche Regelungen entsprechend ausgestaltet. Zusätzliche Regelungen und Hilfen bei der Ausbildung, dem Studium oder dem beruflichen Wiedereinstieg sind für Alleinerziehende besonders wichtig. Auch als getrennt erziehende Eltern haben Sie Anspruch auf bestimmte staatliche Leistungen, wie Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, gelten Sie auch als alleinerziehend. Hier finden Sie Informationen, welche Unterstützung Verwitwete und Waisen bekommen können.
Spezielle Beratungsangebote von Jugendämtern oder Erziehungs- und Familienberatungsstellen (EFB) richten sich vor allem an Eltern, die getrennt lebend oder geschieden sind, verwitwet sind oder einfach nur allein die elterliche Sorge wahrnehmen. Neben den Eltern selbst haben aber auch andere Umgangsberechtigte und Personen, in deren Obhut sich Ihr Kind befindet, Anspruch auf Rat und Unterstützung.
Den Umgang einvernehmlich regeln: Unterstützungsangebote vom Jugendamt
Die Angebote zur Beratung und Unterstützung beim Jugendamt sollen Interessenkonflikten beim Umgangsrecht vorbeugen und für eine Umgangsregelung sorgen, die dem Kind dient. Das Jugendamt soll vor allem zwischen den Eltern vermitteln, Wege für die Ausübung des Umgangsrechts aufzeigen und auf Wunsch Hilfestellung leisten.
Sie können sich auch an das Jugendamt wenden, um Umgangskontakte herzustellen und gerichtlich angeordnete oder vereinbarte Umgangsregelungen umzusetzen. Auch in einem gerichtlichen Verfahren sollten Sie die Beratungsmöglichkeiten zur einvernehmlichen Konfliktlösung in Anspruch nehmen. Gelegentlich ordnet das Familiengericht eine solche Beratung auch an.
Unterhaltsansprüche und Vaterschaft klären
Wenn Sie Unterhaltsansprüche geltend machen wollen, können Sie sich beim zuständigen Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt kann, wenn Sie das wollen, das Einkommen des anderen Elternteils ermitteln, die Höhe des Unterhalts errechnen und versuchen, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Auch eine freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung können Sie vom Jugendamt beurkunden lassen. Ist der Unterhalt streitig, so kann das Jugendamt das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren als Beistand vertreten.
Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren
Die Verantwortung für eine Familie ganz allein zu tragen ist außerordentlich anstrengend und kann für Körper und Psyche sehr belastend sein. Wenn Sie im Zusammenhang mit familiären Belastungen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten haben oder schon krank sind, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Hier erfahren Sie mehr zu den Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren.
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Manchmal reichen die Beratungsangebote des Jugendamtes nicht aus, und es kommt zu Streit über Unterhaltsverpflichtungen oder es gibt Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsfeststellung. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder wenn sich Ihr Kind - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Ihr in Ihrer Obhut befindet, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen.
Bei Fragen zum Kindesunterhalt ermittelt der Beistand des Kindes das Einkommen des anderen Elternteils, errechnet die Höhe des Kindesunterhalts und wirkt nach Möglichkeit auf eine gütliche Einigung zwischen den Eltern hin. Falls es erforderlich ist, vertritt der Beistand Ihr Kind aber auch in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.
Zu den Aufgaben eines Beistands gehört auch, dass er Sie bei der Vaterschaftsanerkennung unterstützt. Falls es erforderlich sein sollte, vertritt ein Beistand Ihr Kind bei einem gerichtlichen Verfahren zu Feststellung der Vaterschaft.
Die Beistandschaft ist kostenlos und kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und in Deutschland lebt. Die Beistandschaft kann jederzeit ohne Begründung ganz oder teilweise beendet werden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.
- § 1712 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 55 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)