Navigation

Wie kann ich Unterhalt und Vaterschaft mit einem Beistand regeln?

Manchmal reichen die Beratungsangebote des Jugendamtes nicht aus, und es kommt zu Streit über Unterhaltsverpflichtungen oder es gibt Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsfeststellung. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind oder wenn sich Ihr Kind - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Ihr in Ihrer Obhut befindet, können Sie in einem Konfliktfall beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen.

Bei Fragen zum Kindesunterhalt ermittelt der Beistand des Kindes das Einkommen des anderen Elternteils, errechnet die Höhe des Kindesunterhalts und wirkt nach Möglichkeit auf eine gütliche Einigung zwischen den Eltern hin. Falls es erforderlich ist, vertritt der Beistand Ihr Kind aber auch in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.

Zu den Aufgaben eines Beistands gehört auch, dass er Sie bei der Vaterschaftsanerkennung unterstützt. Falls es erforderlich sein sollte, vertritt ein Beistand Ihr Kind bei einem gerichtlichen Verfahren zu Feststellung der Vaterschaft.

Die Beistandschaft ist kostenlos und kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist und in Deutschland lebt. Die Beistandschaft kann jederzeit ohne Begründung ganz oder teilweise beendet werden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.